Steuerneutraler Verkauf von GmbH-Anteilen

Hallo,
folgender Fall- Person_A hält 30% der Anteile an einer GmbH_A. Person_A hält zudem 100% der Anteile an GmbH_HOLDING die er zukünftig als eine Art „Holding“ seiner Beteiligungen nutzen möchte. Seine privat gehaltenen Anteile an GmbH_A möchte er nun an GmbH_HOLDING „transferieren“. Wie ist das steuerneutral möglich? Kann er die Anteile z.B. zum Nominalwert verkaufen? Oder kann es über eine Sacheinlage zum Nominalwert erfolgen?
Danke für Tipps!

Hallo,

da beide Beteiligungen dem Anschein nach im Privatvermögen gehalten werden und die beiden GmbH’s sowohl rechtlich selbstständig sind als auch, dem sog. Trennungsprinzip entsprechend, keine Privatsphäre besitzen, muss dieser Transfer so betrachtet werden, wie er auch unter Fremden stattfinden würde.

Die Person A ist Gesellschafter an der Holding-GmbH. Verkauft er nun den Anteil an der GmbH-A zu einem Preis, der dessen wert deutlich unterschreitet, so liegt eine verdeckte Einlage vor. Schließlich müsste die Holding-GmbH weiger als den wahren, besser gesagt den gemeinen Wert, zahlen.
Als „Nebeneffekt“ würde sich im Privtbereich der Person A der zu versteuernde Veräußerungserlös für die Anteile natürlich reduzieren. Diesen „Gestaltungsmaßnahmen“ stellt sich das Steuerrecht durch den § 17 (1) S. 2 EStG entgegen. Vgl. hierzu http://bundesrecht.juris.de/estg/__17.html

Im umgekehrten Fall, wenn also die Holding-GmbH den Anteil an der GmbH-A für mehr als deren gemeinen Wert erwirbt, ist von einer sog. verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen.
Ziel ist es, den steuerpflichtigen Gewinn der GmbH zu mindern, da die Anschaffung der Beteiligung als immaterielles Wirtschaftsgut zu aktivieren ist. Dabei sorgen ein höhere Anschaffungskosten für einen reduzierten Gewinn.
Auch die verdeckte Gewinnausschüttung wird durch das Steuerrecht korrigiert.

Fazit: Person A sollte sich bei diesem Verkauf an genau die Bedingungen halten, die auch bei einem Verkauf des Anteils an einen fremden Dritten eingefordert würden.

VG
Sebastian

hi sebastian,
danke für die ausführliche antwort! die problematik im umgekehrten fall war mir klar (verdeckte gewinnausschüttung). ziel soll es nur sein, privat gehaltene anteile in eine „vermögensverwaltungsgesellschaft“ zu überführen ohne dabei „gewinne zu realisieren“. gedanklich also „von einer bank zu einer anderen transferieren“. gibt es denn eine alternative zum verkauf? z.b. einbringung von anteilen gg. gewährung von gesellschaftsrechten die dann den gleichen effekt hätten? wie gesagt hält person_a ja die anteile und auch 100% der anteile der empfangenden gmbh- aber es ist schon klar, daß die gmbh ne eigene rechtsperson ist.
grüße thommyboy

Hallo,

ziel soll es nur sein, privat gehaltene anteile in eine
„vermögensverwaltungsgesellschaft“ zu überführen ohne dabei
„gewinne zu realisieren“.

Beteiligungen, insbesondere dann, wenn es sich um Beteiligungen an haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaften handelt, werden i.a.R. im Privatbereich oder aber über vermögensverwaltende Personen-gesellschaften gehalten. Wobei auch dies natürlich von Einzelfall zu Einzelfall variieren kann.

einer anderen transferieren". gibt es denn eine alternative
zum verkauf? z.b. einbringung von anteilen gg. gewährung von
gesellschaftsrechten die dann den gleichen effekt hätten?

Aber wenn Person A bereits 100 % an der Holding-GmbH hält, wie soll ihm denn dann noch etwas gewährt werden (als Gegenleistung für die Einbringung der 30%-Beteiligung) ?

Was man in diesem Zusammenhang vielleicht -wenn überhaupt- noch überlegen könnte wäre folgendes:

Person A hält 30 % an der A-GmbH und wie gesagt 100 % an der Holding-GmbH. Nachfolgend sei diese nur noch als B-GmbH bezeichnet.
Nun könnte Person A eine weitere GmbH, die C-GmbH gründen und zur Aufbringung der (Stamm)Einlage die Beteiligungen an der A-GmbH und der B-GmbH einbringen.
Eine solche Struktur kann steuerlich durchaus Sinn machen. Allerdings ist dies immer auch vom Einzelfall abhängig. Es wurde noch gar nichts über die Tätigkeitsbereiche der GmbH’s gesagt. Daher lässt sich kaum etwas zum Sachverhalt sagen.

VG
Sebastian