Steuerrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte in den vereinigten staaten eine firma gründen.
da ich deutschland als zweit oder hauptwohnsitz halten möchte, wurde mir gesagt dass ich in deutschland auch steuern abzuführen habe.
meine frage wäre daher ob und wie hoch die steuerabgaben wären hier in deutschland.

anfangs würde sich mein monatliches einkommen nach abzug aller kosten und steuern in den staaten auf 8000$ kommen was in etwa 6100€ entspricht.

nun ist abzuwägen ob es sich von den steuern die ich abzutreten hätte lohnt hier einen wohnsitz zu halten oder öfters herzufliegen sollte mich das heimweh plagen

Hallo,

das ist so schnell nicht zu beantworten, hierzu gibt es ein so genanntes Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA, damit soll die doppelte Besteuerung vermieden werden. Grundsätzlich ist es zunächst mal richtig, dass Sie auf beiden Seiten die Einkommensteuer erklären müssen, je nach Firmenmodell besteht auch in den USA Bilanzierungspflicht.
Entscheidend für die Zuordnung wird sein, ob Sie die Firma in den USA neu gründen oder ggfl. eien Filiale, also eine Niederlassung platzieren, sprich der Hauptsitz Deutschland bleibt. Von der Darstellung her sind momentan die betrieblichen Steuern in den USA abzuführen, die Einkommensteuer ebenfalls, wobei Sie diese dann bei der deutschen Steuererklärung angerechnet bekommen. Was für Sie günstiger ist, kann ich so nicht beantworten, dafür fehlen mir die Hintergründe in den USA.

Wenn Sie dann in Deutschland kein Einkommen mehr erzielen sollten und keine weiteren steuerpflichtige Einkünfte haben gelten Sie nur noch als beschränkt steuerpflichtig, das bedingt aber, dass dann Ihr ständiger Aufenthalt in den USA ist (Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt), der Besuch bei Heimweh interessiert dann nicht. In diesen Fällen können Sie im Vorfeld bereits mit dem Finanzamt die Situation und die zukünftige Veranlagung klären, bzw. sich dann auch von der Pflicht zur Abgabe ggfl. befreien lassen.

Hierzu sollten Sie aber, bevor Sie über den Teich hüpfen, das Doppelbesteuerungsabkommen lesen, finden Sie ausführlich im Netz. Dazu empfehle ich Ihnen die Situation mit dem Steuerberater zu besprechen und Kontakt zu Ihrer IHK aufzunehmen, diese hat sehr gute Kontake zu Behörden und Institutionen in den USA, welche Ihnen im Vorfeld die Entscheidung leichter machen wird.

Grüße

Al

meine frage wäre daher ob und wie hoch die steuerabgaben wären
hier in deutschland.

anfangs würde sich mein monatliches einkommen nach abzug aller
kosten und steuern in den staaten auf 8000$ kommen was in etwa
6100€ entspricht.

nun ist abzuwägen ob es sich von den steuern die ich
abzutreten hätte lohnt hier einen wohnsitz zu halten

Der Zeitvertreib scheint ja super geplant, wenn die Steuerberatung dazu aus einem Internet-Forum gezogen wird, aber die Gewinne (sogar auf den Monat heruntergebrochen) schon feststehen.

Wer in Deutschland einen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt (180-Tage-Regel) hat, ist hier unbeschränkt steuerpflichtig (Welteinkommensprinzip). Da alle Staaten bestimmte Aktivitäten auf ihrem Territorium davon unabhängig besteuern, kann es zu doppelter Besteuerung kommen. Um das zu vermeiden, gibt es Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), so auch zwischen D und USA. Danach wird das Besteuerungsrecht bei Betrieben dem Belegenheitsstaat zugewiesen, hier also USA. Für D besteht aber der Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass hier nur die hiesigen Einkünfte versteuert werden, aber der Steuersatz (in %) unter Hinzurechnung der ausländischen Einkünfte berechnet wird. Da ist mit Datenaustausch zu rechnen. Ein Freund, der in Australien umgerechnet an die 200.000 Euro verdient hat und hier zwei Wohnungen mit einem kleinen Gewinn vermietet hat, musste etwa die Hälfte von dem Mietüberschuss an Steuern bezahlen, der Überschuss allein hätte zu gar keiner Steuer geführt. Wenn allerdings in D keine Einkünfte mehr sind, ist hier auch nichts zu versteuern.

Wenn kein Wohnsitz und kein dauernder Aufenthalt in D besteht, ist man hier auch nur mit den Einkünften „beschränkt steuerpflichtig“, die hier entstehen und nach dem DBA hier zu versteuern sind. Das sind neben den erwähnten Betriebsgewinnen hiesiger Betriebe insbesondere Einkünfte in Zusammenhang mit hiesigen Immobilien, also Mieteinkünfte, aber auch Zinseinkünfte auf für Immobilien hingegebene und entsprechend besicherte Darlehen. Darauf sind dann mind. 25 % fällig. Diese Einkünfte werden dann wiederum in den USA steuerfrei gelassen oder die Steuern irgendwie angerechnet. Das US-Steuerrecht kenne ich nicht.

Es ist egal, ob ein Hauptbetrieb eröffnet wird oder nur eine Niederlassung eines hiesigen Hauptbetriebes. Das in den USA agierende Gebilde ist dort steuerpflichtig. Der eventuelle hiesige Hauptbetrieb hat insoweit in D steuerfreie Einkünfte.

Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte in den vereinigten staaten eine firma gründen.
da ich deutschland als zweit oder hauptwohnsitz halten möchte,
wurde mir gesagt dass ich in deutschland auch steuern
abzuführen habe.
meine frage wäre daher …

anfangs würde sich mein monatliches einkommen nach abzug aller
kosten und steuern in den staaten auf 8000$ kommen was in etwa
6100€ entspricht.

nun ist abzuwägen ob es sich von den steuern die ich
abzutreten hätte lohnt hier einen wohnsitz zu halten oder
öfters herzufliegen sollte mich das heimweh plagen

Hallo Dennis, bin z. Zt. im Urlaub und kann deshalb hier nur auf die Kollegen/innen und eine Antwort von dort verweisen, sorry.
Guten Rutsch ins neue Jahr
Jan van Dieken

das kommt drauf an… hast du denn noch andere einkünfte in deutschland außer dann den Gewerbebetrieb in den USA?

wenn du nur Einkünfte in den USA hast und nicht mehr in deutschland, kommt hier bei 6.100 € eh keine Steuer raus. deswegen wärs da erstmal egal.

aber auch später dürfte das nichts ausmachen, wenn du überm Grundfreibetag liegst, weil die Einkünfte zwar steuerpflichtig sind, aber um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, steuerfrei gestellt sind. Diese gehen dann nur in die Progression ein. Und das wirkt sich steuerlich nur aus, wenn du noch andere Einkünfte in Deutschland hast. Wenn du also nur die gewerblichen in den USA hast, kannst du deinen wohnsitz auch hier behalten. ist halt nur mehr arbeit. weil du dann in den USA und hier eine STeuererklärung abgeben musst.

Hallo,

ich bin kein steuerberater, das ist eine echte frage für ihn.

Bleiben sie in dtl. gemeldet, bleiben sie auch st.pflichtig, allerdings gibt es ein st.abkommen mit den usa und eine verrechnung.
Wenn sie lediglich 8000$ verdienen, werden wohl keine oder kaum st. in usa anfallen; insofern ist der finanzielle aspekt wohl nicht entscheidend, ob sie pendeln oder dort wohnen (1. WS) werden.

mfg ignaz

Hallo Dennis 1982,

die bisher auf Deine Frage eingegangen Antworten enthalten eigentlich bereits alle für Dich relevanten Infos, mehr kann ich dazu auch nicht sagen.

Viele Grüße

Merger66

Hallo Dennis,

für US-Einkünfte gilt das Freistellungsverfahren. D.h., dass die Einkünfte in Deutschland zwar nicht besteuert werden, aber sie unterliegen dem sogen. Progressionsvorbehalt. Diese Einkünfte werden also so behandelt, als wären sie Teil des zu versteuernden Einkommens. Daraufhin wird ein Steuersatz ermittelt, der sich für das gesamte fiktive „zu versteuernde Einkommen“ ergeben würde. Und dieser Steuersatz wird dann aber nur auf das inländische zu versteuernde Einkommen angewandt.

Wenn Sie ausschließlich in den USA ihr Geld verdienen, haben Sie mit dem inländ. Finanzamt nichts mehr zu tun.

Welche Steuern da auf Sie zukommen, kann man so nicht sagen. In den USA gibt es neben den staatlichen Steuern auch noch kommunale Abgaben, die jede Gemeinde für sich zusätzlich erhebt.

Was meinen Sie eingentlich mit „nach Abzug aller Kosten und Steuern“? Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten?

Wenn Sie in den USA wirklich eine Firma gründen wollen, kann ich Ihnen nur die Hilfe eines Steuerberaters empfehlen. Am besten einen, der sich in internationalem Steuerrecht auskennt, oder Sie nutzen bereits die Kontakte, die Sie in die USA haben und informieren sich vor Ort.

Gruß
Ralf

Hallo,

urlaubsbedingt habe ich Ihre Anfrage erst heute gelesen.
Leider bin ich hierbei auch überfragt. Sorry

Es handelt sich bei Ihrer Anfrage um eine konkrete Frage, die nach der geltenden Rechtslage nur ein Steuerberater im Rahmen eines Mandats beantworten darf. Bitte konsultieren sie daher einen Steuerberater.