Steuerrecht: BITTE HELFT MIR! Zusammenveranlagung

Hallo liebe Leute,

ich habe mich im April 2008 von meinem inmzwischen Ex-Mann getrennt im August 2008 haben wir uns aber wieder versöhnt, da seine Mutter krank geworden ist und ich ihn nicht im Stich lassen wollte. Dies ging aber nur bis Januar/Februar 2009 gut. Im Februar trennte ich mich dann endgültig und ging zu meiner Anwältin und stellte den Scheidungsantrag. Mein Ex-Mann hat beim Bürgeramt angegeben wir seien bereits seit 2007 getrennt und hat das auch unterschrieben. Nun möchte das Finanzamt für 2008 und 2009 insgesamt ca. 6500,00 € Steuerrückzahlung haben. Was kann ich tun, was ist rechtens??? Bitte helft mir! Für Antworten, ggf. mit Gesetzestext bin ich sehr dankbar.

Ich war auch schon beim Anwalt, er hat Einspruch eingelegt, dies wurde aber vom Finanzamt abgelehnt, mit der Begründung, dass wir seit April 2008 getrennt leben würden und peng also muss ich nur noch für 2009, 1800,00 € zurückbezahlen.

Habe mich nach türkischem Recht scheiden lassen und da ist die Einhaltung eines Trennungsjahres nicht Vorraussetzung.

Sorry, keine Ahnung von Steuern und Kohle. Kenn mich nur bei Menschen aus.

Ciao
Walter

hi
wenn ihr euch im jahr 2008 getrennt habt egal ob april oder august dann werdet ihr da noch gemeinsam veranlagt. egal in welchem monat.
wenn du also ab 2009 allein gelegt hast und in trennung dann gilt ab da die getrennte steuer.
seid ihr denn selbstständig?

gruss

hi sabrina danke erstmal für die antwort, nein wir haben uns im februar 2009 endgültig getrennt, habe aber gehört, dass man mitten im jahr die steuerklasse nicht ändern kann also müsste die zusammenveranlagung ja theoretisch bis ende 2009 gelten, oder???

nee ich war alleinverdienerin er hatte gar kein einkommen also nicht selbstständig, er hat auch nach der scheidung noch bis zum 01.09.2009 bei mir in der wohnung gelebt weil er kein geld hatte…

seh ich auch so. ausschlaggebend ist der wohnungswechsel. wie lange gemeinsam gemeldet?

Hallo,

suche bitte nach:

  • Nachträgliche Aufteilung der Steuerschuld
  • Aufteilung der Steuerschuld bei zusammenveranlagten Ehegatten

Bei vatersein.de findest du wertvolle Tipps. Aber gib dich als Mann aus!

Ansonstne lass dir von einem sehr guten Steuerberater helfen!

Viel Erfolg und alles Gute!

Hallo Cansel,

leider verstehe ich deine Frage nicht. Denn zuerst schreibst du, dass du 6500 Euro nachzahlen sollst und dann, dass der Anwalt Widerspruch eingelegt hat und du nun nur noch 1900 Euro zurückzahlen sollst? oder habe ich das mißverstanden.

Kannst du mal zum Finanzamt gehen und die Sache dort dem Sachbearbeiter schildern? Da du nach türkischem Recht geschieden bist, ist damit ein Sachverhalt gegeben, den das deutsche Finanzamt möglicherweise nicht auf Anhieb versteht. Meine Erfahrung ist, wenn man sich an sie wendet und um Hilfe bittet, dass sie sich dann sehr kooperativ zeigen.

In jedem Fall kann niemand behaupten, dass Ihr seit 2007 oder April 2008 getrennt seid, wenn Ihr erst seit Februar 2009 tatsächlich getrennt seid. Dafür gibt es ja sicher Zeugen und/oder einen gemeinsamen Mietvertrag. Für die Zeit von April bis August gilt, dass man eine Trennung auch vereinbaren kann, um noch mal in Ruhe über die Beziehungssituation nachdenken zu können mit dem Ziel, eine Trennung zu vermeiden und sich zu versöhnen. Das ist ja offenbar bei Euch auch so geschehen.

Es ist auf jeden FAll eine weit verbreitete Unart, den Termin der Trennung so zu datieren, dass daraus finanzielle Vorteile erwachsen.

Eine wirkliche Antwort darauf können aber nur Anwälte geben. Ich bin eher auf die psychischen Folgen von Scheidung spezialisiert.
Lieben Gruß
Gerda

Sorry, kenne mich im Steuerrecht nicht aus, nur in Psychologie der TRennung.
Alles Gute!
Freundliche Grüße D.K.

Hallo cansel,

tut mir leid, da weiß ich auch nicht viel. Wir mußten bei unserer Scheidung beide angeben, seit wann wir getrennt leben. Ich kann mir nur vorstellen, dass Du belegen solltest,dass ihr 2008/2009 zusammen gelebt habt.
Alles Gute
Andreas

Hallo Cansel,

darf ich dich fragen was für eine Steuerklasse hattest gehabt? 3 oder 4?

Wenn du Steuerklasse 3 hattest, was ich vermute und dein Mann die getrennte Veranlagung durchgeführt hat, dann muss du beim FA das Geld zahlen, aber du kannst beim Zivilgericht Klage gegen dein Mann erheben wegen Schadenersatz, weil er muss dir die Nachteile ausgleichen und dort verliert er 100%, weil er muss in Jahr der Trennung die gemeinsame Veranlagug zustimmen.
Also Klage erheben.

Das muss dein Anwalt schon wissen (hoffe ich) es gilt deutsches Recht.

Gruß
Marinel