Studium und Verlustvortrag

Hallo,
entsprechend der siebenjährigen Festsetzungsfrist können dieses Jahr für die Jahre 2002+2003 noch Verlustvorträge, die sich aus den Aufwendungen für ein Erststudium ergeben, generiert werden. Ab dem Jahr 2004 können die Studiumskosten nur noch als Sonderausgaben und nicht mehr als Werbungskosten angesetzt werden, so dass kein weiterer Verlustvortrag daraus abgeleitet werden kann.
Ist es möglich den Verlustvortrag der Jahre 2002 und 2003 über die Jahre 2004-2006 ins Jahr 2007 mitzunehmen, da in diesem Jahr das Studium beendet und eine auf das Studium aufbauende Beschäftigung begonnen wurde. Insbesondere finde ich interessant, wie sich die Sachlage verhält, wenn der fiktive Student ein in den Jahren 2004-2006 wechselhaftes Einkommen (jeweils unter dem Grundfreibetrag von 7664 Euro) aus diversen Nebenjobs und einem Praktikum hatte. Wie kann unter diesen Voraussetzungen einfach abgeschätzt werden, ob ein Teil des Verlustvortrags bis in das Jahr 2007 mitgenommen werden kann?
Mit dieser Antwort würde sich für viele Studenten klären lassen, ob es sinnvoll ist, den Aufwand zu betreiben und Steuererklärungen für zahlreiche vergangene Jahre zu machen oder nicht.
Vielen Dank für Eure Antworten

wie berechnen sich die 7 Jahre?
Hi !

entsprechend der siebenjährigen Festsetzungsfrist

Wo kommt die denn her? Sollte es eine Antragsveranlagung werden, gilt doch im Wesentlichen § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG in Verbindung mit § 52 Abs. 55j Satz 2 EStG.

Danach sind meines Erachtens Steuererklärungen nur ab 2005 zulässig.

Grundsätzlich gilt jetzt natürlich die 4 Jahresfrist aus § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO. Wie allerdings die Anlaufhemmung von 3 Jahren aus § 170 Abs. 2 AO (nur bei Pflichtveranlagungen) hier ins Spiel kommt, kann ich mir nicht erklären.

Frage bleibt: wie kommt man bei einer Antragsveranlagung auf 7 Jahre?

BARUL76

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Wie kann unter diesen
Voraussetzungen einfach abgeschätzt werden, ob ein Teil des
Verlustvortrags bis in das Jahr 2007 mitgenommen werden kann?

Gar nicht. Das muss man einfach durchrechnen.

Mit dieser Antwort würde sich für viele Studenten klären
lassen, ob es sinnvoll ist, den Aufwand zu betreiben und
Steuererklärungen für zahlreiche vergangene Jahre zu machen
oder nicht.

Der Aufwand bleibt allen anderen Steuerpflichtigen auch nicht erspart.