Türen- und Fenstersicherung als Mieter steuerlich absetzbar?

Angenommen, man hat das Einverständnis des Vermieters, Wohnungstüren und Fenster einbruchsicher neu zu „verriegeln/umzubauen“ ( mit dem jeweiligen Fachhandwerker ). Kann man dieses Kosten als Mieter absetzen?

Hallo!

Wenn überhaupt, dann den Lohnanteil des Handwerkers,nicht das Material,also die Schlösser oder riegel selbst. Und das muss auch vor Ort eingebaut werden, nicht etwas Fenster ausbauen und in Werkstatt umrüsten !

mfG
duck313

Danke schonmal. Ja, vor Ort war auch geplant gewesen. Gut, der Lohnanteil d. Handwerkers wird wohl nicht sonderlich hoch sein, also wird sich wohl nicht viel absetzen lassen, denk ich mal.

Hallo!

Dann nutze das wenige und lasse unbedingt die Rechnung in Material und Lohn(Arbeitszeit) aufsplitten.
Und nicht bar zahlen ! Es muss zwingend überwiesen werden, sonst kann man es gleich vergessen.
Man kann dann 20% der angefallenen Lohnkosten steuerlich geltend machen, max. bis zu 1.200 € im Jahr.

MfG
duck313