Umsatzsteuer

Fiktiver Sachverhalt: Lieferkosten von Deutschland nach Drittland.
Spediteuer berechnet A (Deutschland) diese Lieferkosten ohne USt, da Ausfuhr!!!

Was passiert nun wenn A diese Lieferkosten an B (ebebfalls in Deutschland) weiterberechnet? Kommt dann die USt auf die Rechnung von dem Spediteur drauf?

Servus,

Was passiert nun wenn A diese Lieferkosten an B (ebenfalls in
Deutschland) weiterberechnet? Kommt dann die USt auf die
Rechnung von dem Spediteur drauf?

Falls die Lieferung im Namen und auf Rechnung des B beauftragt und ausgeführt worden ist, wird sie genau so durchgereicht.

Falls es sich um eine unselbständige Nebenleistung handelt, wird sie umsatzsteuerlich behandelt wie die Hauptleistung.

Schöne Grüße

MM

Hauptleistung und Nebenleistung kommen, soweit mir das bekannt ist ,nur dann ins Spiel, wenn Hauptleistung und Nebenleistung in einer Rechnung aufgeführt ist, oder??

Wenn B nur eine Rechnung von A über die von B zu tragenden Lieferkosten erhält, dann sind Lieferkosten ja sicherlich eine Hauptleistung, oder?

Nehmen wir dann noch gelich den zweiten Fall: Lieferkosten werden aufgrund eines Schadenersatzanspruches an B berechnet. Dann muß ich sicherlich erst überprüfen, ob ein echter oder unechter Schadensersatz vorliegt, simmt´s?

Servus,

Hauptleistung und Nebenleistung kommen, soweit mir das bekannt
ist ,nur dann ins Spiel, wenn Hauptleistung und Nebenleistung
in einer Rechnung aufgeführt ist, oder??

das ist nicht ganz so: Die Form der Rechnung hat keinen Einfluss auf die Leistung selber. Es kommt drauf an, womit der B den A beauftragt hat, also welche Leistung B schuldet.

Offenbar ist - das war im Sachverhalt nicht klar - A lediglich als Frachtführer, Spediteur oder dergleichen mit der Besorgung des Transportes beauftragt worden. Dann ist die Leistung „Transport ins Ausland“ gleich zu beurteilen wie bei dem, der sie tatsächlich erbracht hat, und wird ohne USt weitergereicht.

Wenn B nur eine Rechnung von A über die von B zu tragenden
Lieferkosten erhält, dann sind Lieferkosten ja sicherlich eine
Hauptleistung, oder?

Ja, wobei dann der Begriff „Lieferkosten“ etwas irreführend ist, weil er immer an die Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand = Lieferung denken lässt: Die beauftragte und fakturierte Leistung ist wohl in diesem Fall der Transport, die Beförderung. Und für die gelten immer die gleichen Regeln, unabhängig davon ob die Leistung an Subunternehmer weiterbeauftragt wird oder selbst erbracht wird. Eine unterschiedliche Behandlung innerhalb einer „Lieferkette“ gibts bloß bei Lieferungen (Reihengeschäft, Dreiecksgeschäft etc.), nicht bei sonstigen Leistungen - soweit nicht der Ort der Leistung selber davon abhängt, wo in der Kette sich der einzelne Unternehmer befindet. Steuerbefreiungen bleiben erhalten (mit Ausnahmen auch da, z.B. Post, aber das gehört nicht zum Thema).

Nehmen wir dann noch gelich den zweiten Fall: Lieferkosten
werden aufgrund eines Schadenersatzanspruches an B berechnet.
Dann muß ich sicherlich erst überprüfen, ob ein echter oder
unechter Schadensersatz vorliegt, simmt´s?

Ja, hierfür müsste man den ganzen Sachverhalt kennen. In dieser abstrakten Form kann dem Sachverhalt sehr vieles zugrunde liegen: z.B. B ist ein Hersteller von Steuerungssystemen für Kernkraftwerke, und eines, das er im Ausland ausgerüstet hat, ist explodiert. Er liefert also aufgrund eines Schadenersatzanspruches ein neues frei Baustelle, und jemand muss das Ersatz-KKW auf die Baustelle bringen.

Wieauchimmer, um hier den Fall beurteilen zu können, müsste er im Ganzen bekannt sein.

Schöne Grüße

MM