Umsatzsteuer: Eine Firma hat nicht gezahlt

Hallo,

ich hätte eine Frage zur Umsatzsteuer. Und zwar, nehmen wir einmal an, man zahlt normalerweise USt, obwohl man unter die Kleinunternehmerregelung fallen könnte. Also einmal im Jahr führt man die USt ans Finanzamt ab.

Nun sei aber unter den Kunden eine Firma, die keine USt gezahlt hat. Diese Firma zahlt Einheitspreise ohne Verhandlungsspielraum.

Wie ist nun die USt zu behandeln? Sagen wir, man hat für diese Firma für EUR 100,- gearbeitet. Es gibt keine Rechnung, das wird automatisch über Internet abgerechnet. Es gibt nur eine Bestätigung der Firma über die gezahlten Beträge. Was muss man nun an USt abführen? EUR 19,-? Weniger? Gar nichts?

Schöne Grüße

Petra

Servus,

wenn die Kürzung durch den Auftraggeber endgültig ist - im Beispiel werden bei einem Rechnungsbetrag von 119 € nur 100 € bezahlt, der Rest ist uneinbrinbglich -, muss der Unternehmer, der die Leistung erbracht hat, die USt nur aus dem Betrag abführen, den er tatsächlich erhalten hat:

100 - (100/1,19) = 15,97.

Es sollte sinnvollerweise dokumentiert werden, warum der gekürzte Betrag uneinbringlich ist, weil streng genommen vereinbarte Erlösminderungen, Rabattierungen etc. von vornherein auf der Rechnung stehen sollten. Wenn plausibel ist, dass die Kürzung so vorgenommen wurde - z.B. Reaktion des Kunden auf die Zahlungserinnerung dokumentiert ist -, wird das allerdings in der Regel nicht beanstandet.

Viel interessanter ist die Frage, warum der Auftraggeber die Rechnung um den USt-Betrag gekürzt hat. Kann das am Ort der Leistung liegen? Betreibt er sein Unternehmen im Ausland?

Dann sieht das natürlich ganz anders aus.

Schöne Grüße

MM

Ich denke hier ist eher gemeint, dass der Auftragnehmer 100 € erhält und sonst nichts. Die Abrechnung lautet ebenfalls über 100 €, ohne Kürzung.
Das Ergebnis ist aber erst mal das gleiche-1. Schritt ist, herauszufinden, ob es sich um eine in D steuerpflichtig und nicht steuerfreie Leistung handelt. Wenn ja ist aus den 100 € die USt abzuführen, die 100 € sind dann der Bruttobetrag.

Hallo,

Ich denke hier ist eher gemeint, dass der Auftragnehmer 100 €
erhält und sonst nichts.

So ist es. Dafür fallen aber auch keine Akquisekosten an. Auftrag begutachten, bei Wunsch anklicken, fertig.

Die Abrechnung lautet ebenfalls über
100 €, ohne Kürzung.

Ja genau.

  1. Schritt ist,
    herauszufinden, ob es sich um eine in D steuerpflichtig und
    nicht steuerfreie Leistung handelt.

Ok, wird gemacht.

Wenn ja ist aus den 100 €
die USt abzuführen, die 100 € sind dann der Bruttobetrag.

So etwas hatte ich schon befürchtet :wink:
Aber es vereinfacht die Umsatzsteuererklärung dafür ganz erheblich.

Jedenfalls euch beiden vielen Dank für die Hilfe.

Schöne Grüße

Petra