Hallo,
ich hätte eine Frage zur Umsatzsteuer. Und zwar, nehmen wir einmal an, man zahlt normalerweise USt, obwohl man unter die Kleinunternehmerregelung fallen könnte. Also einmal im Jahr führt man die USt ans Finanzamt ab.
Nun sei aber unter den Kunden eine Firma, die keine USt gezahlt hat. Diese Firma zahlt Einheitspreise ohne Verhandlungsspielraum.
Wie ist nun die USt zu behandeln? Sagen wir, man hat für diese Firma für EUR 100,- gearbeitet. Es gibt keine Rechnung, das wird automatisch über Internet abgerechnet. Es gibt nur eine Bestätigung der Firma über die gezahlten Beträge. Was muss man nun an USt abführen? EUR 19,-? Weniger? Gar nichts?
Schöne Grüße
Petra