Umsatzsteuererklärung - Eigenverbrauch

Hallo,

jemand hat Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit mit Vorsteuerabzug.

Im Jahr 2007 wurde vom Firmentelefon privat telefoniert und daher ein Eigenverbrauch geltend gemacht.

In welcher Zeile der Umsatzsteuererklärung ist denn den Eigenverbrauch und die entsprechende Korrektur der Umsatzsteuer anzugeben?

Vielen Dank für sämtliche Hinweise!

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo,

in die Zeile 33 Seite 2 zusammen mit den anderen Einnahmen!

Gruß E.

Hallo,

in die Zeile 33 Seite 2 zusammen mit den anderen Einnahmen!

Ist das so?

Ich war bisher davon ausgegangen, dass man zwischen der Nutzung des eigentlichen Telefonendgerätes und den Telefondienstleistungen unterscheidet.

Dann wäre ich davon ausgegangen, dass die nichtunternehmerische Nutzung des Endgerätes nach § 3 Abs. 9 a Nr. 1 der Umsatzsteuer unterliegt (einer sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellt).

Telefondienstleitungen täte der Unternehmer nur insoweit für sein Unternehmen beziehen, als er das Telefon unternehmerisch nutzt. Das soll heißen, für der Teil, der nicht unternehmerisch genutzt wird, besteht gar kein Vorsteuerabzug.

Aber das sei nur eine Theorie…

Es grüßt

Berta

Hallo,

Deine Theorie ist vollkommen korrekt.

Gruß

Tommel

Hi Tommel,

danke. Ich wollte hier niemanden verwirren. Ich wollte nur deutlich machen, dass man in einem Expertenforum nicht Antworten raten soll, wie ich es meine Vorrednerin fast unterstelle.

Es grüßt

Berta

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

aber:

„Hier kann jeder Experte sein“ - habe ich kürzlich irgendwo gelesen.

Ich drück uns die Daumen, dass Mandanten, Verwaltung und Gesetzgeber sich mit der Telefon-Thematik ein bissel weniger intensiv beschäftigen als mit dem Evergreen Dienstwagen.

Schöne Grüße

MM

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