Umsatzsteuererklärung: Was wird wann einbezogen?

Hallo,
ich habe eine Frage zur Umsatzsteuererklärung im Tahmen der Einnahme-/Überschussrechnung:
Wenn ich eine Umsatzsteuererklärung 2003 mache, werden die Vorsteuern aller 4 Quartale für 2003 einbezogen?
Oder nur die Vorsteuern der ersten 3 Quartale, da
die Vorsteuer für das 4.Quartal ja nicht mehr in 2003, sondern erst im Januar 2004 bezahlt wurde (das müsste dann aber in der Umsatzsteuererklärung 2004 mit einfließen?)?
Ist es hier nicht auch wichtig, wann das Geld geflossen ist (da ja nicht bilanziert wird sondern das Ab-/Zuflussprinzip der Einnahme-/Überschussrechnung gilt)?

Gruß
Werner

Hi !

Wenn ich eine Umsatzsteuererklärung 2003 mache, werden die
Vorsteuern aller 4 Quartale für 2003 einbezogen?
Oder nur die Vorsteuern der ersten 3 Quartale, da
die Vorsteuer für das 4.Quartal ja nicht mehr in 2003, sondern
erst im Januar 2004 bezahlt wurde (das müsste dann aber in der
Umsatzsteuererklärung 2004 mit einfließen?)?

In der UStE werden die Zahlen des I-IV Quartals einbezogen. In der EÜR werden die Zahlungen entsprechend des Zahlungszeitpunktes erfasst.

Ist es hier nicht auch wichtig, wann das Geld geflossen ist
(da ja nicht bilanziert wird sondern das Ab-/Zuflussprinzip
der Einnahme-/Überschussrechnung gilt)?

Nein, dies ist bei der Erstellung der UStE nicht wichtig. Die Umsatzsteuer ist eine Jahressteuer und wird auch für die im Jahr 2003 getätigten Umsätze berechnet. Das Jahr 2002 (IV. Quartal hat in der Erklärung nichts zu suchen.

Viel Spass noch bei der Abgrenzung UStE EÜR.

BARUL76