Hallo,
ich habe eine Frage zur Umsatzsteuererklärung im Tahmen der Einnahme-/Überschussrechnung:
Wenn ich eine Umsatzsteuererklärung 2003 mache, werden die Vorsteuern aller 4 Quartale für 2003 einbezogen?
Oder nur die Vorsteuern der ersten 3 Quartale, da
die Vorsteuer für das 4.Quartal ja nicht mehr in 2003, sondern erst im Januar 2004 bezahlt wurde (das müsste dann aber in der Umsatzsteuererklärung 2004 mit einfließen?)?
Ist es hier nicht auch wichtig, wann das Geld geflossen ist (da ja nicht bilanziert wird sondern das Ab-/Zuflussprinzip der Einnahme-/Überschussrechnung gilt)?
Gruß
Werner