Umstazsteuerschuldner 13b ustg

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich 13b UStG;
ein U im DE bringt eine sonstige Leistung an Einer im Ausland ansässige U.
ist diese nach 13b USt frei?
Soll eine ZM abgegeben werden?
wie soll die Rechnung aussehen?
soll auf die Rechnung die USt ID nr. von Leistungsempfänger eingegeben werden?

Servus,

ein Unternehmer in D erbringt eine sonstige Leistung

Was für eine Leistung? Schau mal in § 3a UStG, das ist die Adresse, die Du brauchst. Dort wirst Du sehen, daß einiges davon abhängt, welche Leistung erbracht wird.

an einen im Ausland

Gemeinschaftsgebiet? Drittlandsgebiet?

ansässigen Unternehmer.

Ist diese nach § 13b UStG USt-frei?

§ 13b UStG ist keine Befreiungsvorschrift. Hast Du mal reingeschaut?

Soll eine ZM abgegeben werden?

Das kommt drauf an, die Angaben von oben sind notwendig.

wie soll die Rechnung aussehen?

Das kommt u.a. drauf an, wo der Ort der Leistung ist.

soll auf der Rechnung die USt-ID-Nr. vom Leistungsempfänger
angegeben werden?

Das kommt u.a. drauf an, wo der Ort der Leistungsempfänger sitzt.

Wenn Du die weiteren Informationen zum Sachverhalt gibst, lies Dir bitte vorher die Zitate in diesem Artikel durch: Ich habe sie korrigiert, damit sie leichter lesbar werden. Bitte übernimm diese Korrekturen.

Schöne Grüße

MM

Hi U,
Deine arrogantte Verhalten ist krankhaft!
Es ist keine Deutsch Stunde sondern es geht um Steuer, was Du anscheinend keine Ahnung hast!!

Servus,

siehst Du, mir geht es mit Fremdsprachen ganz anders: Wenn ich im Französischen von einem Muttersprachler korrigiert werde, dann ist das eine Bestätigung dafür, daß ich gut genug Französisch spreche, daß sich eine Korrektur lohnt.

Das gleiche habe ich bei Dir gemacht: Dein Deutsch ist für einen, der es nicht als Muttersprache gelernt hat, sehr gut. Daher lohnt es sich, die notwendigen Korrekturen anzubringen. Betrachte das als eine Bestätigung für Deine Sprachkompetenz im Deutschen, aber bleibe dran: Im Steuerrecht kommt man ohne eine präzise Sprache nicht aus, und auf dem Arbeitsmarkt für die entsprechenden Berufe ist man ohne absolut flüssiges Deutsch völlig verloren.

Zum Thema „Ort der sonstigen Leistung“: Du legst einen banalen Fall vor, den man mit Grundkenntnissen im USt-Recht leicht lösen könnte, wenn die notwendigen Angaben dafür vorlägen. Deswegen habe ich danach gefragt. Wenn Du diese Angaben zum Sachverhalt machen möchtest, bekommst Du die Lösung.

Zum Thema „Hausaufgaben“: Weil Du einerseits offenbar Kontakt mit dem Fach hast (sonst würdest Du nicht den § 13b UStG erwähnen), aber keinen rechten Zugang zu der Fragestellung (sonst würdest Du den § 13b UStG nicht für eine Befreiungsvorschrift halten), habe ich den Eindruck, daß es sich um eine Fragestellung aus der Berufsschule oder aus der Praxis im Ausbildungsbetrieb handelt. Solche Fragen werden hier im Forum nur behandelt, wenn die Fragesteller eigene Lösungsansätze vorlegen.

Wenn es sich um eine Frage im Zusammenhang Berufsschule oder Ausbildung handelt, lege bitte außer den bereits angefragten Informationen zum Sachverhalt auch Deine eigenen Lösungsansätze vor.

Keine Sorge übrigens: Umsatzsteuerrecht ist der Teilbereich des Steuerrechtes, von dem ich mit Fug und Recht sagen kann, daß ich mich darin auskenne. Fragen zu Bereichen, in denen ich unsicher bin (da gibt es einiges, z.B. im Bereich § 8 KStG und generell im UmwStG und AStG), lasse ich offen oder gebe sie weiter.

Schöne Grüße, in Erwartung der notwendigen Ergänzungen zum Sachverhalt.

MM

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