Unterhaltszahlung an die Eltern absetzbar?

Hallo,

ich hab mal eine gedankenspielerei:

Der Sohn hat 2 Wohnungen vermietet. Die Mieteinnahmen müssen versteuert werden. Wenn jetzt ein Teil der Mieteinnahmen an die Eltern als Unterhalt (zur Rentenaufbesserung) bezahlt wird, kann die dann steuerlich geltend (absetzbar) gemacht werden?
Wenn ja, müssten die Eltern das Renteneinkommen versteuern?

Vielen Dank füreure Antworten.

Gruss Meini

Hallo,

ich hab mal eine gedankenspielerei:

Der Sohn hat 2 Wohnungen vermietet. Die Mieteinnahmen

müssen

versteuert werden. Wenn jetzt ein Teil der

Mieteinnahmen an

die Eltern als Unterhalt (zur Rentenaufbesserung)

bezahlt

wird, kann die dann steuerlich geltend (absetzbar)

gemacht

werden?
Wenn ja, müssten die Eltern das Renteneinkommen

versteuern?

Vielen Dank füreure Antworten.

Hallo Meini,

gemäß BGB (§ 1601 ff) besteht eine Unterhaltspflicht
gegenüber den eigenen Eltern als Voraussetzung der
Absetzbarkeit. Dafür muss aber noch die Bedürftigkeit
der Eltern nachgewiesen werden (kein oder geringes
eigenes Vermögen (bis 15.500,00 Euro nach Abzug der
Schulden) bzw. Einkommen). Das wird dann auf den
Unterhaltshöchstbetrag angerechnet. Von den Einnahmen der
Vermietung kannst du die Unterhaltszahlungen nicht
absetzen. Leider. Und die Eltern
müssen das Geld bei der Steuer angeben. Wie hoch die
Steuerlast ist, hängt dann vom gesamten Einkommen ab.
Auf jeden Fall ist die ganze Konstellation sehr
kompliziert. Ich finde es ist günstiger die
Eigentumswohnung an die Eltern verbilligt zu vermieten
(bis zu 75% der ortsüblichen Vergleichsmiete, die kann
man aber auch am unteren Rand ansetzen). Da kommt mehr
raus und es ist nicht so kompliziert.
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.

Liebe Grüße

Mandy

Vorausgeschickt: Ich bin kein Steuerexperte, aber vielleicht kann ich ein paar Anstöße für weitere Recherchen oder Nachfragen beim Steuerberater geben.

  1. Mieteinnahmen und evt. davon bezahlte Unterhaltsleistungen an wen auch immer haben nichts miteinander zu tun. Mieteinnahmen gehören zum „zu versteuernden Einkommen“. Was man mit dem (übrigen) Geld macht, ist erst einmal Privatsache.

  2. Eventuell hat man durch die Unterhaltsleistungen absetzbare Sonderausgaben. Was unter dieses Stichwort fällt, wäre zu recherchieren. Eventuell läßt sich dadurch dann die Steuerlast drücken. Vermutlich kommt es auf die derzeitige Rentenhöhe an, also darauf, ob die Rente der Eltern über oder unter dem Existenzminimum liegt.

  3. Stichwort Niesbrauch: Die Mieteinnahmen einer Wohnung könnten beispielsweise komplett auf die Eltern übertragen werden, in dem man ihnen das Niesbrauchsrecht einräumt. Damit reduziert sich das zu versteuernde Einkommen des Sohnes und möglicherweise sinkt auch der Steuersatz.
    Auf der Seite der Eltern entstehen zusätzliche Einkünfte, die sie in der Einkommensteuererklärung angeben müssen.
    Da sie vermutlich nur deswegen zusätzlichen Unterhalt benötigen, weil sie derzeit nur minimales Alterseinkommen haben, werden sie wohl kaum Steuern bezahlen müssen. Der Steuervorteil dürfte somit eindeutig sein.
    Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, zum Thema Niesbrauch einen Notar zu befragen.

Hallo Meini,

frag einen Steuerberater.
Meine Einschätzung: Wenn Deinen Eltern die Wohnungen gehörten und diese Dir übertragen würden ist die Rentenzahlung absetzbar.
Wenn Die Wohnungen aber Dir gehören und Du Deinen Eltern an diesen Wohnungen ein Recht abtrittst, dürfte dies eine Schenkung sein.
Da in diesen Forum aber nur gesundes Halbwissen gehandelt wird, solltest Du einen Steuerberater fragen.

Gruß
Guypratte

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