Hallo,
ich hab mal eine gedankenspielerei:
Der Sohn hat 2 Wohnungen vermietet. Die Mieteinnahmen
müssen
versteuert werden. Wenn jetzt ein Teil der
Mieteinnahmen an
die Eltern als Unterhalt (zur Rentenaufbesserung)
bezahlt
wird, kann die dann steuerlich geltend (absetzbar)
gemacht
werden?
Wenn ja, müssten die Eltern das Renteneinkommen
versteuern?
Vielen Dank füreure Antworten.
Hallo Meini,
gemäß BGB (§ 1601 ff) besteht eine Unterhaltspflicht
gegenüber den eigenen Eltern als Voraussetzung der
Absetzbarkeit. Dafür muss aber noch die Bedürftigkeit
der Eltern nachgewiesen werden (kein oder geringes
eigenes Vermögen (bis 15.500,00 Euro nach Abzug der
Schulden) bzw. Einkommen). Das wird dann auf den
Unterhaltshöchstbetrag angerechnet. Von den Einnahmen der
Vermietung kannst du die Unterhaltszahlungen nicht
absetzen. Leider. Und die Eltern
müssen das Geld bei der Steuer angeben. Wie hoch die
Steuerlast ist, hängt dann vom gesamten Einkommen ab.
Auf jeden Fall ist die ganze Konstellation sehr
kompliziert. Ich finde es ist günstiger die
Eigentumswohnung an die Eltern verbilligt zu vermieten
(bis zu 75% der ortsüblichen Vergleichsmiete, die kann
man aber auch am unteren Rand ansetzen). Da kommt mehr
raus und es ist nicht so kompliziert.
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.
Liebe Grüße
Mandy