Liebe/-r Experte/-in,
mal angenommen der Ehemann eines im gesamten abgelaufenen Kalenderjahres dauernd voneinander getrennt lebenden Ehepaars (beide Steuerklasse 1)zahlt der geringfügig beschäftigten (400€) Ehefrau freiwillig zusätzlich monatlichen Unterhalt.
Im August des Jahres nimmt die Ehefrau eine Vollzeitstelle an (Referendar im Lehramt -> Beamter auf Widerruf) und der Eheman stellt die Unterhaltszahlungen zwei Monate später ein.
Die Unterhaltszahlungen will der Ehemann nun als außergewöhnliche Belastung in seiner Steuererklärung geltend machen, da der Empfänger der Unterhaltszahlungen nicht mitzuwirken braucht und durch den Abzug des anderen Ehegatten auch selbst keinen steuerlichen Nachteil erleidet. Dazu muss er die Einkünfte der Ehefrau angeben.
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Prüft das Finanzamt die Angaben zum Verdienst der Ehefrau oder müssen diese mit der Steuererklärung des Ehemanns belegt werden?
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Muss die Ehefrau überhaupt eine Steuererklärung machen und wenn, wie muss sie die Unterhaltszahlungen angeben, damit sich diese nicht steuerlich nachteilig auf sie auswirken?
Vielen Dank im Vorraus!