Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung

Liebe/-r Experte/-in,

mal angenommen der Ehemann eines im gesamten abgelaufenen Kalenderjahres dauernd voneinander getrennt lebenden Ehepaars (beide Steuerklasse 1)zahlt der geringfügig beschäftigten (400€) Ehefrau freiwillig zusätzlich monatlichen Unterhalt.

Im August des Jahres nimmt die Ehefrau eine Vollzeitstelle an (Referendar im Lehramt -> Beamter auf Widerruf) und der Eheman stellt die Unterhaltszahlungen zwei Monate später ein.

Die Unterhaltszahlungen will der Ehemann nun als außergewöhnliche Belastung in seiner Steuererklärung geltend machen, da der Empfänger der Unterhaltszahlungen nicht mitzuwirken braucht und durch den Abzug des anderen Ehegatten auch selbst keinen steuerlichen Nachteil erleidet. Dazu muss er die Einkünfte der Ehefrau angeben.

  1. Prüft das Finanzamt die Angaben zum Verdienst der Ehefrau oder müssen diese mit der Steuererklärung des Ehemanns belegt werden?

  2. Muss die Ehefrau überhaupt eine Steuererklärung machen und wenn, wie muss sie die Unterhaltszahlungen angeben, damit sich diese nicht steuerlich nachteilig auf sie auswirken?

Vielen Dank im Vorraus!

Hallo,

bin nicht mehr ganz auf dem laufenden was Unterhaltszahlungen betrifft aber bis vor drei Jahren, waren Unterhaltszahlungen nur Abzugsfähig, wenn Sie die andere Person auch als Einnahme versteuert. Abzugsfähig sind Sie auch nur, wenn die Ehefrau über ein geringes Vermögen verfügt (max 15.T€). Das Einkommen der Ehefrau darf im betrfenden JAhr nicht über das steuerl. Existenzminimum (rund 8.T€) liegen (Anm. dieser WErt wird dann für die betroffenden Monate runtergerechnet)

Hallo Thorsten,

  1. Die Einnahmen der Ehefrau müssen nicht angegeben werden, da man nur die Anlage U ausfüllt.

  2. Ja, die Ehefrau muß auch eine Einkommensteuererklärung machen, oder wird dazu aufgefordert, und wenn sie eine Vollzeitstelle hat, kann es auch sein, daß sich diese Einnahmen nachteilig auswirken, da sie sie in der Anlage SO als sonstige Einkünfte angeben muß und diese damit anteilig auch versteuert werden. (Wenn sie keine anderen Einkünfte hätte, würde sie unter dem Freibetrag liegen und damit wäre das nicht zu versteuern.) Aber es muß nicht unbedingt sein, daß sie was nachzahlen muß, denn wenn sie nicht das ganze Jahr über Vollzeit gearbeitet hat, bekommt sie vielleicht sowieso eine Erstattung. Das müßte aber am besten mal ein Steuerberater durchrechnen, der kann dann die beste Kombination sagen, also daß man z.B. nur einen Teil ansetzt.

Viele Grüße,
C.

Hallo Torsten,

Unterhaltszahlungen kannst Du als außergewöhnliche Belastung steuerlich geld machen, wenn der Empfänger Dir einen entsprechenden Vordruck vom FA unterschreibt.

Bei ihm sind diese Beträge dann nach meinen Informatione steuerpflichtig.

Also alles eine Rechenaufgabe, wenn der Partner mitspielt.

MfG

Stefan Seidel