Hallo Leut,
Ich bin vom Hauptberuf Landschaftsgärtner und übe diesen Beruf zusätzlich auch als Kleingewerbetreibender aus. Ich bin jetzt gerade an der Einkommensteuererklärung Anlage G dran und bei Zeile 24 „Summe der positiven Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ und Zeile 25 „Summe der positiven Einkünfte aus selbständiger Arbeit“ komm ich nicht weiter, wo muss ich die Einkünfte eintragen Zeile24 oder Zeile 25, was ist der Unterschied und welche Art von Beruf bin ich, ich schneide Pflanzen, stell die Rechnung, mehr nicht.
ist eigentlich nicht schwer - wenn du irgendwo angestellt bist und nebenbei noch gewerbe betreibst, bist du gewerbetreibender (im neben- oder kleingewerbe, je nach umsatz, den du da machst).
bist du nicht angestellt, sondern arbeitest selbständig, auf eigene rechnung, ohne „zwischengeschalteten“ auftraggeber etc., dann bist du selbständig. wobei sich „gewerbe“ und „selbständigkeit“ nicht ausschließen müssen (z.b. handwerker), aber nicht dasselbe sind.
solltest du also im „hauptberuf“ angestellter sein, dann mußt du deine eintragungen bei „gewerbe“ machen. sollte der umfang deines „nebengewerbes“ größeren umfangs sein, so empfiehlt sich die anmeldung eines nebengewerbes.
also die abgrenzung selbständig und gewerblich ist nicht immer einfach. in ihrem fall würde ich das als gewerbliche tätigkeit betrachten, also anlage G (sonst wäre es anlage S)
Frag am besten mal beim Finanzamt nach. Die sollten ihre undurchsichtige schreibweise am besten kennen, hoffe ich zumindest.
Ich weis es leider auch nicht, was es bedeuten soll.
Hallo, es kommt darauf an in welcher funktion Du die Rechnung ausstellst. Meiner Ansicht hast Du doppelt gemoppelt. Warum siehst Du Dich unter 2 verschiedenen Anlageformen!
1 ist in meinen Augen überflüssig!
Gruss Hermann