Hallo!
Sohn X lebt mit seiner Mutter Y nach dem Tod des Vaters allein im Haus der Mutter.
Da Mutter Y nur wenig Rente erhält und hiervon einige Lasten abgehen, bleibt von der Rente nicht viel.
Sohn X übernimmt daher vom Arbeitslohn die Kosten für Strom, Abwasser und Teile des Bedarfs für das alltägliche Leben. Alles in Form von Überweisung auf das Konto von Mutter Y.
Kann der Sohn diese Ausgaben in einer Form steuerlich geltend machen? Würden in einem solchen Fall die Überweisungsbelege und korrespondierenden Zahlungsabflüsse ausreichen?
Viele Grüße
Lutz