Urheberbesteuerung

Hallo in die Runde,

ich habe gehört, dass Einnahmen aus Urheberrechten (z. B. bei Software) nur mit dem halben Umsatzsteuersatz besteuert werden. Zumindest war es anno 1993 mal geplant. Was ist aus dieser Planung geworden?

Besten Dank

RICHTIG!
lies doch mal das gesetz:

§ 12 Abs. 2 Nr. 7c)

"Die Steuer ermäßigt sich auf sieben vom Hundert für die folgenden Umsätze […]

7.c) die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben, […]"

genug?

shob

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