USt bei Notar und Gerichtskosten?

Hallo,

muss ein Notar USt verlagen oder kann er USt verlangen?

Wie ist es bei gerichtskosten gibt es da USt?

cu Naseweis

Servus,

wenn ein Notar für einen im Ausland ansässigen Unternehmer tätig ist, darf er keine USt verlangen, falls sich seine Leistung nicht auf ein im Inland belegenes Grundstück bezieht.

Wenn er im Vorjahr einen Gesamtumsatz von weniger als 17.500 € erzielt hat, kann er nur dann USt verlangen, wenn er zur Regelbesteuerung optiert.

In den meisten anderen Fällen sind seine Umsätze steuerbar und steuerpflichtig zum Regelsatz 19%.

Gerichte sind keine Unternehmer im Sinn des UStG - von ihnen erhobene Gebühren sind keine steuerbaren Umsätze.

Von einem Notar verauslagte und an seine Mandantschaft fakturierte Gerichtskosten werden in der Regel im Namen und auf Rechnung der Mandantschaft verauslagt sein, so dass sie auf seiner Honorarnote als durchlaufenden Posten behandelt und auf die verauslagten Gerichtskosten keine USt fakturiert.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder