Ust in der Schweiz

Ein Unternehmer muß in die Schweiz liefern (hat USt-Id-Nr.) weiß aber die Ust-Id-Nr. vom EG-Auslandskunden nicht. Wie muß den die Steuer nun berechnet werden.

Ein Unternehmer muß in die Schweiz liefern (hat USt-Id-Nr.)
weiß aber die Ust-Id-Nr. vom EG-Auslandskunden nicht. Wie muß
den die Steuer nun berechnet werden.

Die Schweiz ist nicht in der EU. Daher ist bei Geschäften in die Schweiz auch keine Ust-ID notwendig. Der Unternehmer schreibt also eine ganz normale Rechnung und weist auch ganz brav seine (idR) 16% MwSt. aus, die der Schweizer Kunde entsprechend auch bezahlen muß. Der schweizer Kunde kann sich diese 16% evtl. wiederholen, aber das ist sein problem und kann nur von den schweizer Steuerbehörden beantwortet werden.

Diese Auskunft habe ich zumindest gestern vom Finanzamt Essen-Süd bekommen, dennoch ohne Gewähr, weil meine Anfrage sich auf Dienstleistungen und nicht auf Waren bezog!

Gruß,

Malte.

Hallo Rose,

die Schweiz ist nicht in der EU. Im Fall der Lieferung spielt die USt-ID-Nr. keine Rolle. Für die USt-Befreiung muss nachgewiesen werden, dass die Ware tatsächlich in die Schweiz gelangt ist. >> kein Päckchen!!

Der Nachweis ist mit den anderen Unterlagen aufzubewahren.

Schöne Grüße

MM

Hallo Malte,

dieses

Der Unternehmer
schreibt also eine ganz normale Rechnung und weist auch ganz
brav seine (idR) 16% MwSt. aus, die der Schweizer Kunde
entsprechend auch bezahlen muß.

gilt nicht für Lieferungen, sondern für sonstige Leistungen. Und zwar nur dann, wenn die Leistung als in D ausgeführt gilt (richtet sich nach einem ziemlich verzwatzelten Entscheidungsbaum u.a. nach der Art der Leistung, Unternehmereigenschaft des Empfängers, Ort der tatsächlichen Tätigkeit etc.).

Trost: Bei sonstigen Leistungen muss man nicht wissen, wer in der EU ist und wer nicht, weil die Unterscheidung dort unverändert Inland/Ausland heißt.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

dieses

Der Unternehmer
schreibt also eine ganz normale Rechnung und weist auch ganz
brav seine (idR) 16% MwSt. aus, die der Schweizer Kunde
entsprechend auch bezahlen muß.

gilt nicht für Lieferungen, sondern für sonstige Leistungen.
Und zwar nur dann, wenn die Leistung als in D ausgeführt gilt
(richtet sich nach einem ziemlich verzwatzelten
Entscheidungsbaum u.a. nach der Art der Leistung,
Unternehmereigenschaft des Empfängers, Ort der tatsächlichen
Tätigkeit etc.).

vielen Dank für Deine Korrektur bzw. Ergänzung - die Finanzbeamtin war gestern selbst ziemlich wuschig, was meine Anfrage betraf (es geht um Web-Programmierung).

Bei der Gelegenheit - kannst Du mir als umsatzsteuerausweisenden Kleingewerbetreibenden und bald GbR’ler da eine Informationsquelle empfehlen, was „Steuersachen“ angeht? Daß im Zweifel der Gang zum Steuerberater anzuraten ist, ist mir klar, allerdings interessiert es mich auch einfach, den Krempel als Laie halbwegs zu begreifen, und die Gesetzestexte allein sind mir ne Nummer zu hoch ohne Erklärungen.

Gibt es da irgendwelche Bücher, die sich lohnen? So à la „Das kleine Steuer ABC für Gewerbetreibende“ oder sowas? :smile:

Gruß,

Malte.

Hi !

Bei der Gelegenheit - kannst Du mir als
umsatzsteuerausweisenden Kleingewerbetreibenden und bald
GbR’ler da eine Informationsquelle empfehlen, was
„Steuersachen“ angeht? Daß im Zweifel der Gang zum
Steuerberater anzuraten ist, ist mir klar, allerdings
interessiert es mich auch einfach, den Krempel als Laie
halbwegs zu begreifen, und die Gesetzestexte allein sind mir
ne Nummer zu hoch ohne Erklärungen.

Immer wieder gern gelesen sind die Lehrbücher für die Ausbildung zum Steuerfachangestellten. Sowohl die Bücher über Rechungswesen als auch über Steuerlehre (ACHTUNG: die sind ganz anders formuliert, als für die meisten anderen Ausbildungsberufe, weil man inhaltlich ja viel tiefer gehen muss). Ich fand in meiner Ausbildung die Bücher von Bornhofen/Busch aus dem Gabler-Verlag wegen ihrer guten Schemata immer sehr gut. Und auch die Sprache ist so, dass man als Laie da noch gut durchsteigt.
Auch jetzt in den Lerngruppen fürs Studium empfehle ich diese Bücher immer wieder als guten Einstieg. Sie vermitteln das notwendige Basiswissen und sorgen für ein Verständnis des „Prüfungssystems“ in jeder einzelnen Steuerart. Für richtig tief gehende Analysen sind sie aber nicht gedacht. Da ist dann oft die Fachliteratur inklusive der umfangreichen Kommentare notwendig.

BARUL76