[USt] Umsatzsteuer UStID Italien sonstige Leistung

Eine Geschäftsperson bezahlt eine Gebühr zur Teilnahme an einer Messe in Italien and die dortige Organisation dieser. Die Rechnung und Quittung wird mit der UST. Nr. getätigt.
Wird die Umsatzsteuer von dieser Ausgabe(monatliche Abgabe)beim zuständigen Finanzamt angegeben (16%?) unter innergemeinschaftlicher Erwerb? Ja oder nein, wo dann, bzw. muß man diese im italienischen Finanzamt beantragt werden und wie funktioniert das dann. Gibt es eine Adresse zu diesem Finanzamt?

Hallo Patsy,

Eine Geschäftsperson bezahlt eine Gebühr zur Teilnahme an
einer Messe in Italien and die dortige Organisation dieser.

Wir haben also eine sonstige Leistung, die ein italienischer Unternehmer an einen deutschen Unternehmer erbringt.

Wo ist jetzt der Ort der Leistung (danach richtet sich die Besteuerung des Umsatzes)?

Grundsätzlich dort, wo der Unternehmer sitzt, der die Leistung ausführt - § 3a UStG.

Aber nicht bei den Leistungen, die in § 3a Abs 4 UStG bezeichnet werden: Dazu gehört Werbung und Öffentlichkeitsarbeit.

In diesen Fällen ist der Ort der Leistung dort, wo der Empfänger der Leistung sitzt, falls dieser ein Unternehmer ist. Im vorliegenden Fall also D.

Die Rechnung und Quittung wird mit der UST. Nr. getätigt.
Wird die Umsatzsteuer von dieser Ausgabe(monatliche
Abgabe)beim zuständigen Finanzamt angegeben (16%?) unter
innergemeinschaftlicher Erwerb?

Nein. Erwerb setzt immer eine Lieferung voraus, hier haben wirs mit einer Leistung zu tun. Und zwar mit einer, bei der der Empfänger der Leistung die USt schuldet (reverse charge) - § 13b UStG. Gleichzeitig ist er zum Abzug der Vorsteuer berechtigt, wenn sonst alle Bedingungen erfüllt sind.

Uns so muss der dt. Empfänger der Leistung die Kiste auch erklären.

Schöne Grüße

MM

Hallo Patsy,

Ich teile Martins ansicht nicht ganz.

Bei der Überlassung von Standflächen auf Messen und Ausstellungen durch die Veranstalter an die Aussteller handelt es sich um sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück. D.h. steuerbar in Italien – ergo italienische Umsatzsteuer.

In der Regel erbringen die Veranstalter neben der Überlassung von Standflächen eine Reihe weiterer Leistungen an die Aussteller. Auch diese Leistungen sind entweder als Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück anzusehen oder können aus Vereinfachungsgründen als solche behandelt werden. Dazu gehören u. a. Technische Versorgung (Strom, etc.), Planung, Standbetreuung, Reinigung, Eintragungen in Messekatalogen, Aufnahme von Werbeanzeigen usw. in Messekatalogen, Zeitungen, Zeitschriften usw., Anbringen von Werbeplakaten, Verteilung von Werbeprospekten und ähnliche Werbemaßnahmen, etc. etc.

Veranstalter werden sich üblicherweise auf die Vereinfachungsregel berufen und alles mit italienischer Umsatzsteuer berechnen. Die Arbeit der steuerlichen Beurteilung im Einzelfall wird sich dort keiner machen.

Die UST-ID ist für sonstige Leistungen, wie Martin schon sagte, unerheblich.

Grüsse
Alex

Bei der Überlassung von Standflächen auf Messen und
Ausstellungen durch die Veranstalter an die Aussteller handelt
es sich um sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem
Grundstück.

Hallo,

korrekt, und zum nachlesen in UStR 34a reinschauen, habe leider gerade den Web-Link beim BMF nicht gefunden… :frowning:

Der showbee

Servus Alex, Servus showbee,

da habt Ihr mich ja wieder richtig schräg von links drangekriegt.

Wenn ich das richtig sehe, sind gleichzeitig die Leistungen in Verbindungen mit einem Grundstück die einzigen, bei denen man wegen 6. RLEWG in keinem nationalen Alleingang was an der reverse charge drehen kann, so dass man in diesem Punkt eine Aussage über die Behandlung in Italien treffen kann, ohne sich weiter mit italienischem USt-Recht zu befassen.

Das würde bedeuten, dass der ausländische Messeaussteller nicht an einer UStlichen Erfassung in Italien vorbeikommt, oder wie wäre das zu handhaben?

(Für die ursprüngliche Fragestellerin hier erstmal eine Adresse in Italien, die vielleicht nicht bloß beim Vergütungsverfahren hilft:

http://www.bzst.de/003_menue_links/006_ust-verguetun…
)

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

Das würde bedeuten, dass der ausländische Messeaussteller
nicht an einer UStlichen Erfassung in Italien vorbeikommt,
oder wie wäre das zu handhaben?

Ich hab das so aufgefasst das ein Italiener eine Messe in Italien veranstaltet. Also warum steuerliche Erfassung? Reverse charge greift hier nicht.

Wir veranstalten auch jährlich mehrere Messen in DE und die Ausländer werden alle mit 16 % USt belastet. Kommt man nicht drum rum.

Bleibt nur der Weg über das Vorsteuervergütungsverfahren.

Grüsse
Alex

Hallo und Danke Euch erstmal,
hab nun allerhand herumgeschaut auf italienischen webseiten, Formularen u.s.w.welches ist das Richtige?
Ich kann kein italienisch und weiß mit den Formularen nicht weiter. Muß ich nun in Italien (Florenz) die Vorsteuer zurückfordern so wie ich das verstanden habe.Wieviel % wären das? Kann ich da auch Bweirtung/Unterkunft mit angeben oder stimmt das, daß diese dort nicht besteuert sind.
Leider haben die bei meinem Finanzamt keine Ahnung mit diesen Regelungen.

Gruß
Patricia

Hallo Patricia,

der italienische Veranstalter wird Dir, sofern Messeleistungen dem normalen Steuersatz unterliegen, 20 % italienische Umsatzsteuer in Rechnung stellen.

Die Umsatzsteuer kann man im Wege eines sog. Vorsteuervergütungsverfahrens wiederholen.

Antragszeiträume: ¼ Jahr, oder Kalenderjahr
Antragsfrist: Bis spätestens 30.06. des Folgejahres
Antragsgrenze: bei ¼ Jahr 200 EUR, Kalenderjahr 25 EUR

Ersattungsfähig sind Vorsteuern auf:
• Messekosten
• LKW Kosten, gewerblicher Transport

NICHT erstattungsfähig ist die Vorsteuer auf:
• Hotelkosten
• Verpflegung und Bewirtung
• Nationale Flugtickets
• Geschenke
• PKW Kosten
• Taxi

Bei der Auslandshandelskammer können Sie Dir sicher zwecks Antragsstellung/Formulare weiterhelfen.
http://www.ahk.de/

Grüsse
Alex

2 Like

hab nun allerhand herumgeschaut auf italienischen webseiten,
Formularen u.s.w.welches ist das Richtige?

Hi,

hier die korrekten Ansprechpartner:

Agenzia delle Entrate
Centro Operativo di Pescara
Via Rio Sparto 21
I – 65129 PESCARA
Tel.: (+39) 085 5771
Fax: (+39) 085 5772325
www.controoperativoentrate.pe.it

Die sollten auch Englisch sprechen, oder?

Mfg vom

showbee

Die sollten auch Englisch sprechen, oder?

Amtssprache ist italienisch… :wink:

Das verhält sich genauso mit dem dt. Finanzamt, die haben von Englisch noch nie was gehört.

Wende Dich an die AHK. Da gibts Sachbearbeiter die deutsch sprechen und auf MwSt-Vergütung (in Italien) spezialisiert sind. Einfach auf Italien klicken und die richtige Bearbeiterin raussuchen.

Es macht null Sinn sich durch italienische Formulare zu quälen wenn man der Sprache nicht mächtig ist.

Grüsse

Alex

habt Dank
merci Euch allemal für die konkreten Angaben und Erläuterungen.
Hab mich mit der AHK in Verbindung gesetzt und dann schau ich mal was rauskommt.
Gruß Patricia