Hallo!
Kann ein zum Vorsteuerabzug berechtigter Einzelunternehmer bei einer
Rechnung von einem Unternehmen aus dem EU-Ausland die ausgewiesene
deutsche (!) Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen?
Konkret geht es um folgenden Fall: Bei einer Bestellung im deutschen
Apple Store erhält der Kunde eine Rechnung von Apple Irland, auf der
die deutsche Mehrwertsteuer/VAT in Höhe von 16% ausgewiesen ist. Die
Rechnung erfüllt alle formalen Anforderungen und enthält auch eine
Steuernummer des liefernden Unternehmens.
Bei meiner bisherigen Recherche zu dieser Problematik bin ich zudem
auf folgenden Artikel gestoßen, der genau davon handelt, Quelle ist
das Bundesministerium für Wirtschaft:
http://www.existenzgruender.de/03/01/08/antwort.php?
frage=4835&archiv=137&rubrik=8
Wer kennt sich mit der Thematik aus?
Viele Grüße,
Lucas