[USt] Vorsteuerabzug bei EU-Rechnung mit dt. USt?

Hallo!

Kann ein zum Vorsteuerabzug berechtigter Einzelunternehmer bei einer
Rechnung von einem Unternehmen aus dem EU-Ausland die ausgewiesene
deutsche (!) Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen?

Konkret geht es um folgenden Fall: Bei einer Bestellung im deutschen
Apple Store erhält der Kunde eine Rechnung von Apple Irland, auf der
die deutsche Mehrwertsteuer/VAT in Höhe von 16% ausgewiesen ist. Die
Rechnung erfüllt alle formalen Anforderungen und enthält auch eine
Steuernummer des liefernden Unternehmens.

Bei meiner bisherigen Recherche zu dieser Problematik bin ich zudem
auf folgenden Artikel gestoßen, der genau davon handelt, Quelle ist
das Bundesministerium für Wirtschaft:
http://www.existenzgruender.de/03/01/08/antwort.php?
frage=4835&archiv=137&rubrik=8

Wer kennt sich mit der Thematik aus?

Viele Grüße,

Lucas

Eine kleine Ergänzung zum Thema:

Muss aufgrund des eventuell vorliegenden innergemeinschaftlichen
Erwerbs (?) die Umsatzsteuer für Apple abgeführt werden?

Auf der Apple-Seite ist zudem zu lesen, dass im Apple Store „kein
innergemeinschaftlicher Erwerb“ möglich ist, siehe:
http://promo.euro.apple.com/promo/help/de/consumer/S…
VATquest.html

Hallo,

dann wird der USTliche Lieferort irgendwo in D sein. Ich geh davon aus, das ein großer Konzern sich vor Abrechnung über sowas Gedanken macht. Da insoweit eine ordnungsgem. Rechnung vorliegt und sich kein Verdacht der Fälschung aufdrängt ist Vorsteuerabzug bei weiteren Voraussetzungen möglich (Verwendung Gegenstand im Rahmen eines VoSt-Berechtigten Unternehmens)…

Mfg vom

showbee