Hallo,
jo mei, zur vollen Erstattung der Vorsteuer in Cash kann es nur kommen, wenn man keinerlei Umsatzsteuer anmeldet, also ohne Umsatz bleibt. Ansonsten hat man doch bei Ausfüllung des Formulars UStVA schon selber ermittelt, welcher Restbetrag erstattet wird oder noch zu zahlen ist.
Lediglich ein formloser Brief hilft hier nicht. Vorsteuern kann nur derjenige geltend machen, der Unternehmer ist und nicht nur umsatzsteuerfreie Umsätze erbringt, die den VoStAbzug ausschließen. Hierzu sollte sich jeder Unternehmer das Elster-Programm zu Nutze machen. Abgabe online ist für Unternehmer per Gesetz pflicht!
Mehr hier: https://www.elster.de/elfo_home.php
Wenn man nun ganz verwirrt ist, kann ich nur noch einen guten Steuerberater empfehlen! Umsatzsteuer muss man alles korrekt machen, da versteht das Finanzamt keine Späße. Eher bei Gewinnermittlung und Einkommensteuer kann man mal was mißverstehen, da ist das Finanzamt nachsichtiger.
Mfg vom
showbee