[USt] Wie wird Höhe der USt-Erstattung ermittelt?

Hallo Board,

Person A hat im August eine Umsatzsteueraufwand von ca. 3000 Euro durch einen PKW kauf gehabt. Diese 3000 Euro hat er dem Finanzamt in „Rechnung“ gestellt. Ist das FA jetzt dazu verpflichtet die kompletten 3000 Euro zurückzuzahlen, wenn sie zahlen, oder können sie z.B. auch nur 2500 Euro zahlen?

viele Grüße und Danke für die Gedanken :smile:

RK

Servus,

(1): USt-Voranmeldungen, die „rot“ = mit Guthaben abschließen, werden erst mit Zustimmung des FA wirksam. Zu dieser Zustimmung ist das FA bloß dann „verpflichtet“, wenn die USt-Voranmeldung in allen Punkten (von Unternehmereigenschaft und bewirkten Umsätzen mit Dritten über formal richtige Rechnung zur Anschaffung bis zu Zuordnung des PKWs und Leistungsentnahmen und noch paar Dinge mehr) zutreffend ist.
(2): Die USt-Zahllast (bzw. Guthaben) entspricht immer der vereinnahmten USt minus der abziehbaren Vorsteuer. Das Guthaben für den Voranmeldungszeitraum entspricht bloß dann dem vollen Vorsteuerbetrag, wenn im gleichen Voranmeldungszeitraum keinerlei steuerpflichtige Umsätze angefallen sind, und wenn das Fahrzeug zu 100% dem Unternehmensvermögen zugeordnet ist. Je nach Umfang der USt-pflichtigen Leistungsentnahmen können diese sofort ab Anschaffung zu berücksichtigen sein und entsprechend von vornherein zu USt > Null führen, auch wenn keinerlei Leistungen an Dritte erbracht worden sind.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

jo mei, zur vollen Erstattung der Vorsteuer in Cash kann es nur kommen, wenn man keinerlei Umsatzsteuer anmeldet, also ohne Umsatz bleibt. Ansonsten hat man doch bei Ausfüllung des Formulars UStVA schon selber ermittelt, welcher Restbetrag erstattet wird oder noch zu zahlen ist.

Lediglich ein formloser Brief hilft hier nicht. Vorsteuern kann nur derjenige geltend machen, der Unternehmer ist und nicht nur umsatzsteuerfreie Umsätze erbringt, die den VoStAbzug ausschließen. Hierzu sollte sich jeder Unternehmer das Elster-Programm zu Nutze machen. Abgabe online ist für Unternehmer per Gesetz pflicht!

Mehr hier: https://www.elster.de/elfo_home.php

Wenn man nun ganz verwirrt ist, kann ich nur noch einen guten Steuerberater empfehlen! Umsatzsteuer muss man alles korrekt machen, da versteht das Finanzamt keine Späße. Eher bei Gewinnermittlung und Einkommensteuer kann man mal was mißverstehen, da ist das Finanzamt nachsichtiger.

Mfg vom

showbee