UStVA ohne Ausweisung gezahlter Vorsteuerbeträge?

Schönen guten Morgen in die Runde,
Ist es zulässig / sinnvoll, in der quartalsweisen Umsatzsteuer Voranmeldung der Einfachheit halber erst einmal nur die eingenommene Mehrwehrtsteuer auszuweisen (und abzuführen) um erst bei der Gesamt- Umsatzsteuererklärung die verausgabten Umsatzsteuerbeträge hinzuzufügen und somit eine Rückerstattung zu bekommen?

sorry bitte StB fragen :wink: