Verein - was kann man absetzen?

Hallo!
Mich würde mal eine Frage brennend interessieren: Wie sieht das mit den steuerlichen Abgaben bei einem Verein (z.B. Fußballverein oder ähnliches) aus?
Folgendes Beispiel: Ein Verein nimmt durch seine Mitglieder Betrag X pro Jahr ein. Wenn ich beim Beispiel Fußballverein bleibe…der Verein kauft nun Trikots, Bälle, usw., man muss Benzinkosten für Auswärtsspiele berappen, im Vereinsheim steht ein PC für Schriftführung, Vereinsverwaltung usw.
Wie wird ein solcher Verein besteuert? Darf am Ende des Jahres nur nichts übrig sein? Fragt einer vom Finanzamt nach, wo das Geld hin ist? Muss man eine Steuererklärung abgeben, wenn ja, kann man dort dann zumindest einige der Ausgaben absetzen?
Ich hoffe, jemand kann Licht ins Dunkel bringen!

Danke schon mal!
Grüße,
Wassermaxe

Hi !

Grob skizziert folgendes:

Es gibt zwei Arten von Vereinen: den gemeinnützigen Verein und den wirtschaftlich orientierten Verein. Über Mischformen möcht ich jetzt erst mal nur sagen, dass es sie gibt und das Schlagwort „wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb“ fallen lassen.

Bei diesen beiden Arten von Vereinen gibt es tatsächlich Unterschiede in der Besteuerung. Der gemeinnützige Verein ist von der Körperschaftsteuer befreit, der andere muss diese zahlen.

Umsatzsteuerlich gibt es keine Unterschiede, hier sollte aber wegen der neueren Rechtsprechung zur Umsatzsteuerpflicht der Beiträge für den speziellen Einzelfall ein Steuerberater konsultiert werden.

Nun zur Buchhaltung: jeder Verein ist verpflichtet, die Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen. Ob dafür die umfangreichere Buchführung (+Bilanz) erforderlich ist oder ob eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausreicht, hängt auch wieder vom Einzelfall ab. Regelungen finden sich hierzu neben dem Handelsgesetzbuch auch in der Abgabenordnung (§ 140,141).

Ist nicht eines der (möglichen) Mitglieder steuerlich ein wenig begabt?

BARUL76

Hallo und danke erstmal!
Allerdings bin ich nicht sehr viel schlauer als vorher!
Bleiben wir doch mal bei dem Beispiel des Fußballvereins…
Ist so ein Verein nun gemeinnützig oder gewinnorientiert? Wer legt das fest?
Und dann noch zu meiner Grundsatzfrage: Kann man Anschaffungen für den Verein steuerlich geltend machen? Nehmen wir mal an, der Verein kauft sich einen PC, wie bereits geschrieben. Kann dieser nun wie bei einem Gewerbebetrieb abgesetzt werden oder hat der Verein dadurch nur weniger einnahmen die er zu versteuern hat?

Grüße,
Wassermaxe

Hi !

Ist so ein Verein nun gemeinnützig oder gewinnorientiert? Wer
legt das fest?

Bei der Gründung des Vereins ist eine Satzung zu erstellen. Die großen Bundesliga-„Vereine“ sind z.B. nicht gemeinnützig, sondern gewinnorientiert. Ein kleiner Klub in der Gemeinde, der die Förderung des Sports zum Zweck hat, ist wohl eher gemeinnützig. Zur genauen Formulierung der Satzung (auch unter steuerlichen Aspekten) sollte ein Anwalt beauftragt werden.

Und dann noch zu meiner Grundsatzfrage: Kann man Anschaffungen
für den Verein steuerlich geltend machen? Nehmen wir mal an,
der Verein kauft sich einen PC, wie bereits geschrieben. Kann
dieser nun wie bei einem Gewerbebetrieb abgesetzt werden oder
hat der Verein dadurch nur weniger einnahmen die er zu
versteuern hat?

Ja, diese Aufwendungen können gewinnmindernd geltend gemacht werden. Allerdings nicht sofort in einem Betrag, sondern über die Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes.
Ob überhaupt Steuern anfallen hängt wie bereits gesagt, von der Gemeinnützigkeit ab. Diese muss vom zuständigen Finanzamt bestätigt werden. Regelungen hierzu finden sich in den §§ 51 - 68 Abgabenordnung.

BARUL76

hi,

wie schon gesagt: für die satzung und für die erste feststellung der gemeinnützigkeit durch das finanzamt sollte professionelle hilfe in anspruch genommen werden. am besten eine praxis aus steuerberater und rechtsanwalt aufsuchen, das gleich alles in einer hand ist. diese paar euro muss der verein schon aufwenden. in folgejahren ist die weitere feststellung für das finanzamt sehr einfach. bei deinem verein sehe ich auf den ersten blick den typischen gemeinnützigen dorfverein. ihr solltet in der satzung einen kassenwart haben, der kontoauszüge, belege und kassenbuch führt und sammelt. am ende des jahres macht er einen abschluss:

  • einnahmen mitgliedsbeiträge
  • einnahmen spenden
  • sonstige einnahmen
  • ausgaben für unmittelbaren vereinszweck (trikots etc.)
  • ausgaben sonstige (steuerberater etc.)
    = überschuss/fehlbetrag

wobei dann:

geldanfangsbestände kasse/bank
+/- überschuss/fehlbetrag
= geldendbestände kasse/bank

entsprechen sollte.

die rechnung muss dann festgestellt werden in der jahresversammlung und meist reicht eine solche grobe aufstellung für die gemeinnützigkeitsfeststellung vom finanzamt schon aus. problematisch wird es nur, wenn „vermögen“ vorliegt (sportplatz, geldanlagen) bzw. auch mit marketing/sponsoring geld gemacht wird. hier können dann steuerliche probleme entstehen, welche VORHER ein steuerberater begutachten sollte.

mfg vom

showbee