Verfassungswidrige Benachteiligung Arbeitnehmer

Hallo Experten!

Der Bundesfinanzhof sieht ja in der zweijährigen Ausschlussfrist für die Antragsveranlagung eine verfassungswidrige Benachteiligung von Arbeitnehmern gegenüber anderen Steuerpflichtigen.

  1. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes soll inzwischen erfolgt sein, allerdings kann ich die nicht finden. Bei der Suche stößt man massenhaft auf alte Artikel zu dem Thema (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 22.05.2006), aber nix aktuelles. Weiß jemand ob und wie die Entscheidung gefallen ist?

  2. Im Vorgriff auf die zu befürchtende Feststellung der Unrechtmäßigkeit seines Handelns hat der Staat das EKStG geändert. Allerdings mit einer großen Einschränkung: Das Gesetzt „… ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2005 anzuwenden und in Fällen, in denen am 28. Dezember 2007 über einen Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig entschieden ist.“

Was heißt i.d.Z. „nicht bestandskräftig entschieden“. Auch über Anträge, die in Abwartung der ungeklärten Rechtslage noch gar nicht gestellt wurden, wurde ja noch nicht entschieden. Ich habe aber gehört, daß zumindest einige Finanzämter in einer, m.E. willkürlich exzessiven Interpretation des Gesetztextes, diesen so auslegen, daß dies lediglich für Anträge gilt die bereits vor dem 28. Dezember 2007 gestellt wurden UND noch nicht rechtskräftig geworden sind. Wer z.B. erst nach Feststellung der Unrechtsmäßigkeit des staatlichen Handels seinen Antrag einreicht soll auch leer ausgehen.

Was meint mir?

Gruß Conrad