Verjährung

Hallo,

wenn ich eine Steuer (Grundsteuer) nachzahlen muss, wieviel Jahre zurück muss ich max. zahlen?

(ggf. fahre ich nicht in Urlaub)

Danke
hm

Hallo!

Deine Frage läßt sich so pauschal nicht beantworten. Vermutlich wird eine Wertanpassung beim EW auf einen längere Zeit zurückliegenden Stichtag erfolgt sein. Dieser EW-Bescheid ist ein Grundlagenbescheid und für alle Folgebescheide verbindlich.

Wird ein Folgebescheid aufgrund eines Grundlagenbescheid geändert, besteht eine sogenannte Ablaufhemmung hinsichtlich der Festsetzungsfrist für die Folgebescheide (§§169(2)Nr.2,170(1),171(10) AO).

Die Zahlungsverjährungsfrist (5 Jahre) ist m. E. uninteressant, denn sie beginnt nicht vor Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Nachforderung erstmals fällig geworden ist (§17Abs.1 GrStG, §218 AO).

Deine Frage kann nach jetzigem Kenntnisstand nicht sicher beantwortet werden. Schau einmal nach, für welchen Zeitpunkt die (mutmaßliche) Wertfortschreibung stattgefunden hat. Ab dem betreffenden Jahr dürften wohl Nachforderungen anstehen, deren Höhe wiederum vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde abhängt.

Ciao!
Nemo

Hallo Nemo,

vielen Dank erstmal für Deine Antwort.

Es handelt sich um eine Garage (Sondereigentum).
Bisher haben wir nicht daran gedacht sie bei der Steuer anzugeben, weil der Grund auf dem sie steht uns nicht gehört.
Nur das Gebäude ist unser Eigentum.
Auf Basis dieses Eigentumes soll`n wir nun nachzahlen. Wieviel wissen wir noch nicht. Die Garage hatte mal einen Wert von ca. 5000 DDR- Mark.
Vielleicht kannst Du unsere (negativen) Erwartungen etwas korrigieren?
Gruß
hm

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