Verjährungsfrist Steuererklärung

Ist es richtig das es ein neues Urteil vom BFH gibt das Arbeitnehmer ihre Steuererklärung nun auch rückwirkend bis 2003 abgeben können.
Weiß jemand mehr???

Hallo,

so neu nun auch wieder nicht.

Die Antragsveranlagungen sind nicht mehr an eine 2-jährige Abgabefrist gebunden, sondern unterliegen der ganz normalen 4-jährigen Festsetzungsverjährung.

Gruß
Lawrence

Genau das dachte ich bisher auch.Bis ich diesen Artikel gefunden habe

http://www.akademie.de/private-finanzen/sparen-alter…

Darin steht unter anderem:

Gute Nachricht für Steuerzahler, die in Vorjahren zu viel Steuern gezahlt haben: Freiwillige Einkommensteuererklärungen können rückwirkend maximal sieben Jahre lang gestellt werden. Der Gesetzgeber hatte zwar schon Ende 2007 die bis dahin geltende Zweijahres-Frist für die sogenannte „Antragsveranlagung“ gekippt - die Jahre vor 2005 sollten für nachträgliche Steuererklärungen aber tabu sein. Dem hat der Bundesfinanzhof jetzt widersprochen: Wer will, kann sich somit noch Steuern aus dem Jahr 2003 zurückholen.

Heißt das nicht im Klartext das wenn ein Arbeitnehmer einfach vergessen hat im Jahre 2003/2003/2005 seine Erklärung abzugeben dies jetzt auch noch im Jahre 2010 machen kann??

Gruß Hubbelbutz78