Hallo Steuerprofis,
wir möchten das Haus unserer Eltern übernehmen.
Dabei stellen sich grundsätzlich zwei Alternativen:
- Das Haus zu überschreiben
- Das Haus von den Eltern zu kaufen
Der Vorteil von 2. wäre, dass man dann die Eigenheimzulage erhalten würde, sofern der Kaufpreis über ca. 50000,- Euro, z.B. 60.000 liegt.
Außerdem könnte - z.B. wenn die Eltern pflegebedürftig würden - das haus nicht vom sozialamt zurückgefordert werden, was ja bei einer einfachen Überschreibung in den ersten 10 Jahren möglich ist.
Das Haus hat einen Verkehrswert von ca. 250.000 Euro und wurde vor 25 Jahren gebaut.
Meine Fragen hierzu:
- Funktioniert dies grundsätzlich, d.h. könnten wir so die Eigenheimzulage erhalten?
- Was sagt das Finanzamt dazu? Müssen wir oder die Eltern hierbei irgendwas versteuern? Insbesondere wegen des im Vergleich zum tatsächlichen Wert niedrigen Kaufpreises?
Vielen dank für eure Informationen
Holger