Verspätete Einkommenssteuererklärung ? (1999)

Hi !

Ich hab kurz eine Frage.
Ich hab leider vergessen meine Steuer von 1999/2000 abzugeben.

Meine Frage:

Kann ich heute (2003) noch versuchen zuviel gezahlte Steuern zurückgezahlt zu bekommen ??

Grüsse Birne

hi birne,

wenn du arbeitnehmer bist, single und keine regelung des § 46 EStG in frage kommt, dann hast du pech!!!

die antragsfrist für die antragsveranlagung für 2000 ist am 31.12.2002 abgelaufen. für '99 noch ein jahr früher.

also, § 46 lesen … häufigste fälle: ehegatten mit steuerklasse III/V, freibetrag auf der lohnsteuerkarte, lohnersatzleistungen erhalten über 800 DM, nebeneinkünfte über 800 DM.

mfg vom

showbee

Hallo Birne,

frage bei Deinem Finanzamt nach, ob diese Erklärung noch bearbeitet würde. Wenn Du einkommenssteuerpflichtig bist, also selbständig, mußt
du sogar die Steuererklärung nachreichen. Wenn Du eine Privatperson bist, liegt es in diesem Fall beim Finanzamt, ob man Dir diese Erklärung gewähren läßt. Ich kenne einen Fall in dem gemachte Steuererklärungen rückwirkende Korrekturen über 5 Jahre anstandslos vom FA akzeptiert wurden.

Gruß

Rolf

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hallo rolf,

ich frage mich schon seit einigen wochen/tagen, warum du manchmal postest…

Wenn Du eine
Privatperson bist, liegt es in diesem Fall beim Finanzamt, ob
man Dir diese Erklärung gewähren läßt. Ich kenne einen Fall in
dem gemachte Steuererklärungen rückwirkende Korrekturen über 5
Jahre anstandslos vom FA akzeptiert wurden.

wie ich bereits geschrieben habe, liegt das nicht in einer „bauch-heraus-entscheidung“ des finanzamtes! die frage ist, liegt ein punkt des § 46 EStG vor oder nicht!

wenn ja, dann wird der bescheid gefertigt, ob gut oder böse!
wenn nein, dann passiert rein gar nix, da kann man sich quer stellen, meckern, von ominösen freunden und bekannten berichten bei denen es wohl geklappt hat etc.

ein blick ins gesetz hilft in der regel bei der rechtsfindung!!!

gruss dennoch vom

showbee