Versteuerung von Dienstwagen (1%-Regel)

Hallo Forum

gibt es eine Regel, dass im Falle der Anschaffung eines Reimport-Wagens als Dienstwagen nicht der analoge deutsche Bruttolistenpreis, sondern der Reimport-Anschaffungspreis Basis für die Versteuerung des geldwerten Vorteils mit der 1%Regel sein kann ?

Danke Thomas

Hi Thomas,

ganz sicher nicht! es ist eine erlaubte typisierung des gesetzgebers hier auf den bruttolistenpreis zum tag der erstzulassung abzustellen. dies ist auch nicht rechtsmissbräuchlich, da der stpfl. ja die möglichkeit
hat, mit der fahrtenbuchmethode genau „abzurechnen“!
entweder pauschal oder entstandene kosten, wenn man die pauschalierung wählt, muss man auch den bruttolistenpreis zu grunde legen…

gruss

showbee

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