Hallo,bitte dringend um Eure Hilfe!
Ein Selbstständiger hat einen Bescheid vom Finanzamt für 2003 Einkommenssteuererklärung mit dem Vermerk " bescheid nach §165 Abs. 1 Satz 1 AO Vorläufig" bekommen. In der Erläuterung steht das der Bescheid vorläufig hinsichtlich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, weil z.Z. die gewinnerzielungsabsicht nicht abschließend beurteilt werden kann.
Was bedeutet das für den Selbstständigen?
Muß er reagieren?
Muß er mit Nachweisen oder einer Steuerprüfung rechnen?
Wie soll er sich verhalten oder ist der Vermerk belanglos?
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
.-)