Vorsteuerabzug bei Einfuhr-USt und Zoll

Hallo zusammen,

nehmen wir einmal an, ein fiktiver Freiberufler X würde in den Urlaub fahren (z.B. USA) und kauft dort eine Ware A zur betrieblichen Nutzung (kein Weiterverkauf). Daneben könnte auch noch für den Privatgebrauch eine Ware B erstanden werden.

Sofern der Warenwert (A+B) über der Freigrenze 175 EUR liegt, wird der gesamte Einkauf bei Einreise deklariert. Die Einfuhr-USt und Zoll für A kann X im Rahmen des Vorsteuerabzugs geltend machen und den Nettowert als Betriebsausgabe absetzen. Als Nachweis beim FA gelten Kaufrechnung und Einfuhrzollanmeldung. Soweit korrekt?

Was ändert sich an obiger Vorgehensweise, wenn der Warenwert unter der Freigrenze bleibt bzw. bei Pauschalverzollung und –versteuerung (

Einfuhrumsatzsteuer und Zoll
Hi,

Zoll ist nicht mein Spezialgebiet.

Schau dir mal FAQ:2732 an.

Da es sich um Einfuhrumsatzsteuer handelt, kann man auch beim Finanzamt bei den Umsatzsteuersonderprüfern nachfragen, wie die Behandlung ist.

Schöne Grüße
C.