Ware aus Italien

Hallo liebes Forum,

angenommen es würde eine Lampe mit Rechnung für ca 500 EURO per Internet in Italien gekauft werden.

a) Mit welchen zusätzlichen Kosten müsste gerechnet werden? z.B. Zoll? Mehrwertsteuer etc?
b) Gibt es in Italien eine Mehrwertsteuer ? Wenn ja, wird diese hier erstattet?
c) Da EU - Land dürfte eigentlich weder Zoll noch hiesige Mehrwertsteuer zu zahlen sein. Aber die Erstattung der italienischen Mehrwertsteuer müsste eigentlich möglich sein. Wie funktioniert das in der Praxis?

Vielen Dank für Eure Antworten
Gruß
Malu

Servus,

a) Mit welchen zusätzlichen Kosten müsste gerechnet werden?
z.B. Zoll? Mehrwertsteuer etc?

diese Dinge sind innerhalb der EU passé. Da gibts nix mehr.

b) Gibt es in Italien eine Mehrwertsteuer?

Ja. Diese wird in rigoroser Weise durch die Finanzpolizei überwacht: In Italien ist der Kunde dafür verantwortlich, daß der Verkäufer die Steuer ordentlich abführt. Deswegen geht jeder Italiener, der sich neue Schuhe kauft, mit einem Paar abgelatschter zum Schuster: Die hat er dann von der Reparatur abgeholt, wenn er von der Finanzpolizei angehalten und nach dem Kassenbeleg gefragt wird…

Wenn ja, wird diese hier erstattet?

Warum sollte sie? USt auf den Kauf in Deutschland wird auch nicht erstattet. Der Endverbraucher ist bei der USt immer der Dackel, der sie bezahlt. Nur für Unternehmer gibts den Vorsteuerabzug.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Kaufen - Bezahlen - Aufstellen und sich an der Lampe freuen.

Schön, daß es die EU gibt.

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Soll die Lampe für den Privathaushalt erworben werden oder aber im Rahmen eines Unternehmens? Ist der Verkäufer Privatmann oder ein Unternehmer?

Ist interessant zu wissen hinsichtlich der Umsatzsteuer.

Grüße
experttobe

Hallo experttobe,

angenommen, der Käufer wäre ein Unternehmer und der Verkäufer ebenfalls.

Gruß

Malu

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Servus,

dann ziehen wir die Würmer mal weiter aus der Nase:

Gibt es irgendeinen Grund dafür, daß der deutsche Unternehmer dem italiänischen Lieferanten seine USt-Identifikationsnummer verheimlicht?

Aus der Sicht des Italiäners ist eine innergemeinschaftliche Lieferung von der IVA befreit. Zur innergemeinschaftlichen Lieferung gehören zwei Ingredienzien: (1) USt-Identifikationsnummer des Abnehmers und (2) Nachweis des Transports der Ware zwischen wenigstens zwei Ländern, die zum Gemeinschaftsgebiet gehören.

Für den Käufer ist das dann ein innergemeinschaftlicher Erwerb. D.h. er schuldet die deutsche USt auf den Erwerb, und er kann sie gleichzeitig als Vorsteuer abziehen, wenn er die Ware für sein Unternehmen erwirbt.

Hinweis: Da der Italiäner an die Sache offenbar genauso unbedarft herangegangen ist wie sein Kunde, wird es wohl einen ziemlichen Kampf um die IVA-Gutschrift geben. Damit er eine ungefähre Vorstellung von der Bedeutung der USt-ID-Nummer bekommt, empfiehlt es sich, ihm gegenüber von „Numero di registrazione IVA“ zu sprechen.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Hallo MM!
Besser hätte man das nicht formulieren können! Da hat der kleine Angler, der mit dem Würmer ziehen angefangen hat, fast ein schlechtes Gewissen, dass er den Boden aufgewühlt hat und nicht weiter gemacht hat. Aber bei dem Wetter…?
Vielen Dank für die Mühe
experttobe

Servus,

das nächste, was wir vermutlich erfahren werden, ist, daß auf der Rechnung des Italiäners gar keine IVA ausgewiesen ist… :wink:

In diesem Sinne

MM