Hallo,
den Steuerpflichtigen macht eine Sache ratlos. Es geht um die Aussage seiner Bank, nichts in den Verlusttopf Aktien einstellen zu wollen. Hintergrund: Es handelt sich um eine Ausbuchung der Aktien wegen Insolvenz. Hätte der Steuerpflichtige die Aktien verkauft und noch einen Betrag dafür erzielt, wäre dies angeblich kein Problem. So allerdings sei es kein für den Verlusttopf relevantes Wertpapiergeschäft.
Dies kann doch nicht sein. Da werden die Steuerpflichtigen doch doppelt bestraft: Erst der Totalverlust, kein Cent für die Aktien, und dann auch noch keine Möglichkeit der Aufrechnung des Verlustest mit anderweitigen Verkaufsgewinnen.
Ist die Aussage zutreffend? Bestehen anderweitige Möglichkeiten der steuerlichen Berücksichtigung?
Viele Grüße
Ultra