Was zählt bei der Elterngeldberechnung als Einkommen?

Ist es richtig, dass bei der Berechnung vom Elterngeld, steuerpfl. Einmalzahlungen z.B. Urlaubsgeld und Kurzarbeitergeld nicht als Einkommen gelten?

Geschwisterbonus gibt es bei einem Nachzügler wohl auch nicht?

hallo, schau mal hier vielleicht hilft es weiter, soweit ich weiß zählt das Einkommen der letzten 12 Monate und dazu würd ich auch sonderzahlungen zählen:www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner oder www.elterngeld.de

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Hallo kinderkinder,

das Kurzarbeitsgeld wir nach meiner Info nicht als „Einkommen“ gerechnet. Beim Urlaubsgeld sieht es anders aus. Es kommt darauf an, ob es vertraglich geregelt ist, z. B. bei Tarifverträgen. Dann gehört das Urlaubsgeld zum Einkommen.

Viele Grüße
Lore

Das ist richtig, es zählt nur regelmäßiges Einkommen aus Erwerbstätigkeit, dazu gehören keine Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld und keine Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld.

Einen Geschwisterbonus gibt es nur, wenn noch mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren ist oder zwei weitere unter 6 Jahren sind.

Hi,

ja das ist grundsätzlich richtig. Wie es speziell beim Kurzarbeitergeld aussieht, kann ich nicht sagen.
Infos siehe http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/.

Gruß,
Chillie

Hallo,

also soweit ich weiß werden Einmalzahlungen nicht berechnet aber genau kann ich das auch nicht sagen.
Den Gschwisterbonus gibt es nur für Kinder bis zum 3. Lebensjahr.

Ich hoff ich konnt etwas helfen.

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Ja, es ist richtig, dass Einmalzahlungen bei der Berechnung da nicht dazu genommen werden.

Geschwisterbonus gibts schon - wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Also kommt drauf an, wie alt die anderen Kinder sind und wie viele du hast.