Wege zur Arbeit als Selbständiger

Hallo zusammen,

es wurde schon viel über dieses Thema geschrieben, nur kann ich meine Frage damit nicht beantworten… Vielleicht kann mir jemand helfen.

Ich bin selbständig tätig und habe einen Firmenwagen mit privater Nutzung. Aus diesem Grund führe ich ein Fahrtenbuch.
Mein Büro befindet sich bei mir zu Hause in der Wohnung.
Sehe ich das richtig, das für mich nie Fahrten zur Arbeit entstehen, da ich ja von zu Hause aus arbeite? So sind doch eigentlich sämtliche Fahrten, die ich zum Zwecke meiner Einkünfte unternehme geschäftlich bedingt?!

Ich arbeite unter anderem stundenweise als Freelancer bei einer Firma 25 km entfernt von mir zu Hause. Nun wurde mir gesagt, dass das eine Fahrt zur Arbeitsstätte ist und somit eine private Fahrt ist und ich diese nur über die EKS abrechnen kann. Ist das richtig? Ist doch irgendwie unlogisch, da es ja eine Fahrt zum Kunden ist, um dort meine Dienstleistung zu erbringen.

Freue mich auf Antworten, um dieses Problem schnell zu lösen!
Vielen Dank im Voraus.

Mein Büro befindet sich bei mir zu Hause in der Wohnung.
Sehe ich das richtig, das für mich nie Fahrten zur Arbeit
entstehen, da ich ja von zu Hause aus arbeite? So sind doch
eigentlich sämtliche Fahrten, die ich zum Zwecke meiner
Einkünfte unternehme geschäftlich bedingt?!

hi,

ja, das ist so einfach.

Ich arbeite unter anderem stundenweise als Freelancer bei
einer Firma 25 km entfernt von mir zu Hause. Nun wurde mir
gesagt, dass das eine Fahrt zur Arbeitsstätte ist und somit
eine private Fahrt ist und ich diese nur über die EKS
abrechnen kann. Ist das richtig?

nein, solange diese "freelancer"tätigkeit (was für eine üble wortschöpfung) nicht als arbeitnehmertätigkeit umqualifiziert wird, sind es dienstfahrten im rahmen des fahrtenbuchs.

du hast dann im fahrtenbuch nur dienst oder privat. entfernungspauschale kannst du nicht geltend machen.

es wäre angebracht ein einführungskurs für existenzgründer zu nutzen, denn scheinbar weisst du noch nicht, das dein gewinn aus selbständiger tätigkeit auch der einkommensteuer unterliegt?!

mfg vom

showbee

Danke für die Info showbee,

das mit dem Kurs ist nicht nötig, den habe ich nämlich bereits und das mit dem Gewinn und der EKS ist ja selbstverständlich. Wovon soll der Staat sonst leben :wink:. Mein Steuerberater allerdings hat das mit der privaten Fahrt zu meiner Freelancer Tätigkeit so falsch in den Raum gestellt. Der wollte diese Fahrten nämlich als Privatfahrt ansetzen und später in der EKS als Werbungskosten ansetzen. Und das hätte dann auch noch den Nachteil gehabt, dass ich noch mehr Gewinn hätte, der wiederum der Gewerbesteuer unterliegt.

Also noch mal Danke für die Info, jetzt muss ich das nur noch dem Steuerberater verklickern.

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Also noch mal Danke für die Info, jetzt muss ich das nur noch
dem Steuerberater verklickern.

hallo,

entweder versteht dein steuerberater unter „freelancertätigkeit“ was anderes als du und ich oder er sollte ausgetauscht werden.

mfg vom

showbee

Ich denke (hoffe) es ist einfach ein Mißverständnis und mein Steuerberater hat das Ganze mißverstanden. Danke Dir für deine schnelle und kompetente Antwort!

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