Weiterberechnung von Mehrwertsteuer

Ich bin seit kurzem selbständig mit einem PR-Büro. Jetzt habe ich eine Rechnung über 100 Euro plus 19 Euro Mehrwertsteuer von jemandem bekommen, der mir mit einer Grafik für einen meiner Kunden geholfen hat.
Meine Steuerberaterin meint, dass ich meinem Kunden dafür 119 Euro in Rechnung stellen muss und zuzüglich noch mal 19% MWSt.
Das würde ich ja gern, verstehe es aber nicht: Die 19 Euro MWSt, die ich dem Grafiker bezahle, bekomme ich doch durch den Umsatzsteuerausgleich eh zurück und wenn ich die dem Kunden in Rechnung stelle, wäre das doch doppelt?!

Wahrscheinlich ist das ganz einfach und ich stehe total auf dem Schlauch. Bitte entschuldigt also die banale Frage, aber per Google habe ich dazu nichts gefunden und der Steuerberaterin gegenüber komme ich mir blöd vor…

Hallo entenliesel,

kurz vorweg, die gezahlte Vorsteuer an den Grafiker bekommen Sie nicht zurück, sondern stellen Sie der erhaltenen Umsatzsteuer von Ihren Kunden gegenüber. Aus der Differenz von gezahlter Vorsteuer und erhaltener Umsatzsteuer ergibt sich eine Zahllast oder einen Überhang dem Finanzamt gegenüber. Ich gehe davon aus, daß Sie in Ihren Kundenrechnungen die Umsatzsteuer ausweisen und nicht als Kleinunternehmer § 19 UStG handeln.

Was Sie im Endeffekt dem Kunden in Rechnung stellen, bleibt Ihnen überlassen. Am Klügsten ist es natürlich, die Kosten die Sie für einen Kundenauftrag hatten, an den Kunden weiterzubelasten. Sonst hätten Sie ja ein Verlustgeschäft gemacht.
In diesem genannten Fall würde ich Ihrem Kunden den Betrag von € 119,00 zzgl Ihren Einsatz in Rechnung stellen.

Z.B.: 119,00 € Grafik

  • 100,00 € Ihre Arbeitsleistung
  • 19% MwSt.
    = Rechnungsbetrag was Kunde an Sie bezahlen muss

Ich hoffe, dass ich dies verständlich erklärt habe.

MFG
Die Tante

Vielen Dank, liebe Die Tante! Endlich habe ich das verstanden; ich dachte immer, dass die Mehrwertsteuer bei Firmenzahlungen nur Rechengröße ist und praktisch durch keinen bezahlt wird.

Hallo,

Du kannst nur die 100 zzgl. 19 % USt in Rechnung stellen (also brutto 119)
Von der Eingangsrechnung über brutto EUR 119 bekommst Du 19 EUR vom Finanzamt zurück.
Bei der Ausgangsrechnung an Deinen Kunden über brutto EUR 119 mußt Du 19 EUR ans Finanzamt abführen.
Ohne weitere eigene Tätigkeiten gehst Du daher mit Null aus dem Gesschäft.

Gruß