Welche Steuerklasse?

Hallo, bin total verwirrt. Ich habe im September geheiratet und dann einen Monat in Steuerklasse 3 und ab dann in Klasse 4 (weil alle mir dazu geraten haben) gewechselt. Bei Klasse 3 habe ich 500DM mehr rausbekommen. Jetzt, in Klasse 4, habe ich genau das Gleiche wie in Klasse 1 erhalten (auf den Pfennig genau). Kann das denn sein??? Mir kommt das spanisch vor!
Ist Klasse 4 denn überhaupt die richtige für mich? Ich verdiene momentan als einziger.
Ich kenn mich leider gar nicht aus. Bitte helft mir schnell!
Danke,
Kerrie

Hallo Kerrie,
Steuerklasse IV & I sind identisch, das ist OK.
Wenn Du derzeit Alleinverdiener bist, wäre die Steuerklasse III die Bessere für Dich. Was jedoch voraussetzt, daß Dein Ehepartner, auch wenn er derzeit nichts verdient, in die Steuerklasse V wechselt.
Der kurze Abstecher in die Klasse IV wirkt sich unter dem Strich für Euch nicht negativ aus, da die zuviel gezahlte Lohnsteuer, Kirchensteuer und Soli bei der Einkommensteuererklärung wieder erstattet werden.

Ciao

Tom

z.B. gibt es in dem Programm Nettopro von Martin Hentrich einen Vergleichsrechner aus dem die günstigere Steuerklassenkombination hervorgeht.
Meist ist tatsächlich 3/5 die beste, außer ihr verdient annähernd gleich viel, dann 4/4.
Gruß, Tobias

Das Splitten in 3 und 5 macht nur dann Sinn, wenn der schlechter Verdienende (also potentielle 5) weniger als ca. 60% des besser Verdienenden brutto hat. Dieser Vorteil ist allerdings nur bis zum Jahresausgleich vorhanden, danach wird sowieso alles in einen Topf geworfen.
Eine Überlegung könnte allerdings noch von Interesse sein: Ein eventuelles Arbeistlosengeld errechnet sich bekanntermaßen vom Nettoverdienst aus. Es kann also unter Umständen besser sein den schlechter Verdienenden in der besseren Klasse zu belassen, wenn bei ihm die Gefahr von Arbeitslosigkeit besteht.

:wink: Michael

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sorry, meine natürlich 3/4

Hallo, alle,

hinzufügen zu Deinen Ausführungen zum Arbeitslosengeld will ich, daß dies für alle Lohnersatzleistungen gilt. Wichtig ist das hier vielleicht beim Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld, den naturgemäß nur die Frau erhalten kann) - je Höher das Nettoentgelt (also StKl IV oder III) desto höher der Zuschuß.
Voraussetzung ist jedoch, daß die Wahl der Steuerklassen wirtschaftlich sinnvoll ist, gegen reine Abzocke kann sich der Arbeitgeber (der werdenden Mutter) wehren.

Gruß
steuerfux

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