Weniger Lohnnebenkosten für einen 50TageJob?

In unserem Bekanntenkreis wurde behauptet, dass ein ArbeitGeber bei einem kurzfristige Minijob (in einem Kalenderjahr auf zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage befristet) weniger Abgaben an Sozialversicherung und STeuerzu zahlen hat, als für einen geringfügig entlohnten Minijob (400€-Job).

Stimmt das? Wenn ja, wo finde ich definitive Links dazu?

Außerdem wurde behauptet, man könne als ArbeitNehmer einen 50Tage-Job plus einen 400€-Job (ggf. nacheinander) haben.
Korekt? Links?

Gruß JK

ich kenne das von studentjobs, da ist es so. obs auch für andere gilt Hartz IV ler etc. wage ich zu bezweifeln

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