Wie wird ein Laptop verbucht?

Hallo,

ein Freiberufler kauft ein Laptop, das er für seinen Beruf benötigt. Wie wird das dann verbucht? Anlagevermögen ja eigentlich weniger, sonstige Ausgabe oder Büromaterial??? Der Wert des Laptops liegt bei 600 Euro.

Danke
LG

Hallo, m.E. 3 Jahre Afa mit je 200 €. Gruß

Oder Sammelposten GWG. Müsste der Freiberufler aber dann einheitlich das ganze Jahr über anwenden für alle GWG zwischen 150 und 1000 €.

Abschreibung vs. Sofortaufwand
Hi !

Wenn ein Gegenstand länger als 12 Monate für den Betrieb genutzt werden soll, dann handelt es sich um Anlagevermögen. Dieses ist über die „betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer“ abzuschreiben. Um der Allgemeinheit einen Anhaltspunkt zu geben, wie lange die üblichen Nutzungsdauern sind, hat das Bundesfinanzministerium die AfA-Tabellen herausgegeben.

  1. Sofortaufwand
    Wird das Wirtschaftsgut für weniger als 12 Monate für den Betrieb genutzt, handelt es sich nicht um Anlagevermögen. Der Aufwand kann daher sofort in voller Höhe berücksichtigt werden.

  2. Abschreibung nach allgemeinen Regeln (AfA-Tabelle)
    Die AfA-Tabellen sehen für EDV-Geräte eine übliche Nutzungsdauer von 3 Jahren vor. Über diese Dauer gibt es auch (zumindest nach bisheriger Erfahrung) keinerlei Probleme mit dem Finanzamt.

  3. Abschreibung nach „betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer“
    Kann aus der Vergangenheit für den Betrieb, der das Wirtschaftsgut angeschafft hat, eine für diesen Betrieb normale Nutzungsdauer festgestellt werden UND liegt diese über 12 Monaten, so IST das Wirtschaftsgut über diesen Zeitraum abzuschreiben. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Nutzungsdauer länger oder kürzer ist, als in den AfA-Tabellen veröffentlicht.

  4. Wahlrecht GWG vs. Pool-Abschreibung
    Mit einer weiteren „Vereinfachung“ hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen

  • entweder alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen € 150,00 und € 410,00 als Sofortaufwand zu behandeln (GWG-Abschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG)

  • oder alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 in EINEN Pool einzustellen und diesen Pool über 5 Jahre zu verteilen.

Wenn man diese 5 Möglichkeiten betrachtet, stellt man fest, dass die Angaben in der Ausgangsfrage für eine korrekte Beantwortung nicht ausreichen.

BARUL76

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ein Freiberufler kauft ein Laptop, das er für seinen Beruf
benötigt. Wie wird das dann verbucht? Anlagevermögen ja
eigentlich weniger, sonstige Ausgabe oder Büromaterial??? Der
Wert des Laptops liegt bei 600 Euro.

Warum nicht Anlagevermögen? Doch!

Es besteht ein Wahlrecht zwischen der Poolabschreibung (5 Jahre) und der normalen PC-Abschreibung (3 Jahre).

Mehr dazu hier:

Wirtschaftsgüter richtig abschreiben– Stand 2011