Zinsbescheid immer zusammen mit Steuerbescheid?

Hallo liebe Experten,

wir haben Anfang März den Steuerbescheid für 2009 bekommen - und müssen leider einige Tausend Euro nachzahlen :frowning:(
Als Frist hierzu wurde im Bescheid der 07.04.2011 benannt.

Nun habe ich gelesen, dass das Finanzamt die Möglichkeit hat, bei mehr als 15 Monaten seit „Entstehen der Nachforderung“ Zinsen in Höhe von 0,5 % pro angefangenen Monat zu fordern - sprich in unserem Fall ab dem 01.04.2011.

FRAGE: obwohl im Steuerbescheid selbst nichts von Zinsen steht, kann es uns passieren, dass wir noch Anfang April einen Zinsbescheid vom Finanzamt bekommen (da wir ja gem. Steuerbescheid die Nachzahlung bis 07.04. zahlen können) oder hätte solch ein Bescheid immer zusammen mit dem Steuerbescheid kommen müssen???

Wenn uns solch ein Zinsbescheid noch drohen kann, dann zahlen wir nämlich „lieber“ schon zum 31.03.2011 :wink:)

Vorab schon einmal DANKESCHÖN für qualifizierte Auskünfte

Keine Angst, die Zinsen werden nicht mehr festgesetzt. Eine Verzinsung der Steuernachzahlung würde nur dann erhoben, wenn die Festsetzung selbst erst im April erfolgt wäre. In deinem Fall ist die Festsetzung aber noch im März erfolgt, also noch vor Ablauf des 15-Monatszeitraums. Dass die Fälligkeit der festgesetzten Nachzahlung erst im April liegt, führt nicht zur Verzinsung.

Hallo und sorry für die späte Antwort.
Wenn bei der Veranlagung Zinsen festgesetzt werden sollten, so ist die Zinsberechung ein Bestandteil des Steuerbescheide und ist vor dem Abschnitt „Erläuterungen“ zu finden.

Wenn dort keine Zinsberechnung steht, sind auch keine Zinsen angefallen.