Zweitwohnsitz nach Eheschließung

Hallo,
weiß jemand, ob man nach einer Eheschließung wenn der Ehepartner in einer anderen Stadt wohnt, seine Wohnung am Ort der Arbeit als Zweitwohnsitz und den Wohnort des Ehepartners als nachträglichen Hauptwohnsitz in der Steuererklärung angeben kann und wenn ja, ab welchen Zeitpunkt (erst direkt ab Tag der Eheschließung oder darf man auch schon vorher zusammengewohnt haben?)
Danke pucky

Servus,

angeben kann man sämtliche zustellfähigen Adressen, die man so hat.

Als aus beruflichem Anlass begründete Doppelte Haushaltsführung bei den Werbungskosten zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen kann man, wie der Begriff schon sagt, nur Aufwendungen für einen doppelten Haushalt, der aus beruflichem Anlass begründet worden ist.

Das ist im geschilderten Fall nicht gegeben.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Als aus beruflichem Anlass begründete Doppelte
Haushaltsführung bei den Werbungskosten zu Einkünften aus
nichtselbständiger Arbeit geltend machen kann man, wie der
Begriff schon sagt, nur Aufwendungen für einen doppelten
Haushalt, der aus beruflichem Anlass begründet worden ist.

Das ist im geschilderten Fall nicht gegeben.

nana, nicht so voreilig.

Eine beruflich veranlasste Aufteilung einer Haushaltsführung liegt auch in den Fällen vor, in denen der eigene Hausstand nach der Eheschließung am Beschäftigungsort des ebenfalls berufstätigen Ehegatten begründet (>BFH vom 6.9.1977 - BStBl 1978 II S. 32, vom 20.3.1980 - BStBl II S. 455 und vom 4.10.1989 - BStBl 1990 II S. 321) oder wegen der Aufnahme einer Berufstätigkeit des Ehegatten an dessen Beschäftigungsort verlegt und am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung des Arbeitnehmers begründet worden ist (>BFH vom 2.10.1987 - BStBl II S. 852).

So zu lesen in den Hinweisen zu den Lohnsteuerrichtlinen, welche fürs Finanzamt bindend sind.

Gruß

doppelter Haushalt Eheschließung
Hi,

schau mal hier:
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/dopp…

Es geht also ab Eheschließung.

Schöne Grüße
C.