Ich erbringe als Inhaber eines kleinen Einzelunternehmens Dienstleistungen und habe ein paar Fragen zur korrekten Erstellung von Zwischenrechungen und der Endrechnung, insbesondere im Hinblick auf die darin enthaltene Mehrwertsteuer.
Meine Dienstleistungen erbringe ich über einen Zeitraum, der üblicherweise mehrere Monate beträgt. Zur Deckung laufender Kosten erstelle ich daher während dieses Zeitraumes ein oder zwei Zwischenrechnungen, auf denen ich auch die Ust. ausweise. Nach Beendigung des Auftrags bekommt der Kunde dann eine Schlussrechnung. Alle Rechnungen enthalten aber nur Leistungen, die ich bereits erbracht habe. Es handelt sich also nicht um Vorauszahlungen, sondern um Teilzahlungen für schon erbrachte Leistungen.
Nach allem, was ich bisher gelesen habe, reicht es auf der Schlussrechnung nicht aus, nur die zuvor enthaltenen Zahlungen abzuziehen und die Ust. für den Restbetrag auszuweisen, sondern ich muss auch erneut die früher ausgewiesenen Ust. aufführen. Anderenfalls müsste ich auf den Gesamtbetrag und zusätzlich noch auf die erhaltenen Teilzahlungen Ust. zahlen.
Ist das tatsächlich so? Oder gilt das nur, wenn ich Zahlungen für noch zu erbringende Leistungen erhalten würde, was ja bei mir nicht der Fall ist.
Weitere Frage: Muss ich überhaupt zwingend eine Schlussrechnung erstellen, auf der noch mal gesammelt alle Leistungen von Anfang bis Ende aufgeführt sind oder könnte ich die letzte Rechnung nicht einfach nur über jene Teilleistungen schreiben, die noch zu zahlen sind?