Darf ein Lehrer die Stunden eines Fachs verdoppeln

Im Grundkurs Drama wurden mir bei erneutem Fehlen 0 Punkte im Zeugnis angedroht. Jedoch legt die Lehrkraft Proben auch für Wochenenden fest, zum Beispiel Samstag oder Sonntag von 11 bis 14 Uhr. Zusätzlich sind Proben jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr, obwohl das Fach nur 2-stündig eingetragen ist. Muss ich jedes mal kommen oder reicht es, wenn ich nur 2 Schulstunden komme?
Danke

Ob dir Lehrkraft das darf, weiß ich nicht, da mir Grundkurse in Drama gar nichts sagen. Aber wenn dir 0 Punkte angedroht wurden, deutet das darauf hin, dass du schon häufiger grundlos gefehlt hast. Wie wäre es mal mit ein bisschen Engagement und Entgegenkommen statt solch kindlichem Trotzverhalten?

Hallo!

Grundsätzlich gilt, dass Unterrichtsstunden im Zeitrahmen und Zeitpunkt festzulegen sind.
Hier gibt es aber berechtigte Ausnahmen:
Sport im Freien hängt von Wetterbedingungen ab.
Drama lässt sich von den Probezeiten nicht immer in einen festgelegten Rahmen pressen. Hier wird also von Lehrern (!) und Schülern eine gewisse zeitliche Flexibilität gefordert, die allerdings ihre Grenzen hat.

Die im Stundenplan festgelegten Pflichtstunden sollten im Regelfall eingehalten werden Zusatzstunden, die notwendig sind, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, müssen in einer gesunden Relation zur Normstundenzahl stehen. Eine Verdoppelung auf eine Woche oder gar einen Monat ist im Rahmen, nicht aber auf das ganze Schuljahr bezogen. Zusatztermine müssen zudem mit allen Beteiligten rechtzeitig abgestimmt werden. Bei Drama halte ich Wochenendtermine für gerechtfertigt…

Fehlen muss IMMER entschuildigt werden. Für unentschuldigtes bzw. unbegründetes Fehlen ist die Punktezahl 0 gerechtfertigt!
Die Drohung, im Zeugnis 0 Punkte zu ergeben, ist rechtens, wenn bisher keinerlei greifbare Leistungen erbracht wurden oder grundsätzlich verweigert werden…

Aber dazu müsstest du konkreter werden!
Gruß
Karlo

Jurisisch ist das schwer zu sagen, wenn du dich bei einem solchen Kurs anmeldest und von vornherein klar ist, dass du mehr als 2 Wochenstunden hast, dann musst du dementsprechend auch kommen. Anders ist es, wenn du es nicht gewust hast. Ich würde dir in jedem Fall raten, ein Gespräch mit dem entsprechenden Lehrer zu suchen, der Rechtsweg wird eh letztlich kaum in Anspruch genommen und die Lehrer werden dir deine 0 Punkte geben. Daher würde ich mit dem Lehrer sprechen und am besten auch immer hingehen.

da kann ich dir wirklich nicht weiterhelfen, da ich nichts davon verstehe, wende dich lieber an eine Person deiner Schule

Sie bewegen sich da auf gefährlichem Eis, natürlich darf der Lehrer zusatzstunden einplanen, da Sie verpflichtet sind daran teilzunehmen, ist es besonders ärgerlich, aber vorsicht, der lehrer sitzt am längeren hebel, es lohnt nicht dagegen anzugehen oder sich zu verweigern.
man kann höchstens fragen, ob man eine hausarbeit zu diesem thema schreiben kann, das ist aber vielleicht anstrengender. und nie ohne ärztliches attest fehlen.
alles gute
hexahexa

Sorry, keine Ahnung von Schulrecht, habe das auch nie behauptet. Also bitte Experten etwas Gewissenhafter auswählen. Auch wenns nix kostet…
Im Grundkurs Drama wurden mir bei erneutem Fehlen 0 Punkte im
Zeugnis angedroht. Jedoch legt die Lehrkraft Proben auch für
Wochenenden fest, zum Beispiel Samstag oder Sonntag von 11 bis
14 Uhr. Zusätzlich sind Proben jeden Freitag von 13 bis 17
Uhr, obwohl das Fach nur 2-stündig eingetragen ist. Muss ich
jedes mal kommen oder reicht es, wenn ich nur 2 Schulstunden
komme?

Danke

Sorry, keine Ahnung von Schulrecht, habe das auch nie behauptet. Also bitte Experten etwas Gewissenhafter auswählen. Auch wenns nix kostet…
Im Grundkurs Drama wurden mir bei erneutem Fehlen 0 Punkte im
Zeugnis angedroht. Jedoch legt die Lehrkraft Proben auch für
Wochenenden fest, zum Beispiel Samstag oder Sonntag von 11 bis
14 Uhr. Zusätzlich sind Proben jeden Freitag von 13 bis 17
Uhr, obwohl das Fach nur 2-stündig eingetragen ist. Muss ich
jedes mal kommen oder reicht es, wenn ich nur 2 Schulstunden
komme?

Danke

.

Hallo Grußloser,

bei Schulfragen immer Bundesland und Schulform nennen, sonst kann dir keiner wirklich helfen.
Ich vermute mal, es dreht sich um ein Gymnasium, da kenne ich mich leider nicht aus.

Gruß
SingSang

Hallo da kann ich dir leider nicht helfen red doch mal mit deinem tutor der kann dir bestimmt helfen :wink:
LG

Ich nehme an, dass es einen festgelegten Lehrplan/Stundenplan gibt. An diesen muss auch der Lehrer sich halten. Ich würde mich an die Leitung wenden und dort diese Frage - ob eine Teilnahme am Wochenende verpflichtend ist - stellen.

Beste Grüße,
Mum69

Hallo omaabduli, da kann ich Dir leider auch nicht weiterhelfen.

Hallo,
ich meine, dass am Sonntag keine Schulstunden angesetzt werden können, jedenfalls keine verpfliochtenden, allenfalls solche, bei denen die Teilnahme freiwillig ist.
Anders ist es am Freitag. Wenn die Schule bzw. der Lehrer am Freitag Nachmittag Schulstunden ansetzt. dann sind Schüler verpflichtet, daran teilzunehmen.
Viele Grüße
Wilhelm Habermalz

Hallo!

Entschuldigung, dass ich erst jetzt antworte, mein Computer war kaputt.

Ich bin mir, was die Beantwortung Ihrer Frage angeht, unschlüssig. Prinzipiell steht im Schulgesetz (zumindest hier in Baden-Württemberg), dass alle Schulveranstaltungen Pflicht sind. Ich denke auch, dass Sie am Schuljahresbeginn informiert wurden, dass der Grundkurs in ein Theaterstück münden soll, das zusätzliche Proben erfordert.
Außerdem nehme ich an, dass die Benotung auf Grund der Teilnahme an der Aufführung erteilt wird und da gehören die Proben dazu. Ich vermute also, dass Sie keine Handhabe gegen das Vorgehen des Lehrers haben.
Wenn Sie die zusätzlichen Proben nicht einrichten können, können Sie aber vielleicht eine Ersatzvereinbarung treffen. Dafür scheint es mir wesentlich, ob die zusätzlichen Proben am Jahresanfang bekannt waren. Ihr Lehrer muss ja in einer der ersten Stunden mitgeteilt haben, wie er seine Noten erteilt. Entscheidend ist, was er damals gesagt hat. Hat er von den zusätzlichen Proben nichts erwähnt, könnten Sie vielleicht einen Kompromiss finden. Wenn diese aber von Anfang an klar waren, sehe ich leider wenig Chancen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft helfen.

Mit freundlichen Grüßen

N. Schmid

Hallo ommabduli,
kein/e Lehrer/in kann willkürlich zusätzliche Unterrichtsstunden festlegen - schon gar nicht zu Zeiten an denen stundenplanmäßig kein Unterricht stattfindet.
Unterrichtsstunden müssen durch die Schulleitung festgelegt und im Stunden-, ggf. im Vertretungsplan ausgewiesen sein.
Bei einem Kurs, in dem aus inhaltlichen Gründen (z.B. Theaterproben) auf Zeiten außerhalb des üblichen Stundenplanes ausgewichen werden muss, wiel die benötigten Räume (hier z.B. die Bühne)sonst nicht zur Verfügung stehen, muus dies vorher angekündigt, notfalls in Übereinstimmung mit den SchülerInnen zu einem späteren Zeitpunkt abgesprochen werden.
Eine Beurteilung eines Kurses mit 0 Pkten., weil ein Schüler nicht an zusätzlichen, nachträglich ohne seine Zustimmung angestzten Unterichtsstunden teilgenommen hat, würde sicher vor keinem Gericht Bestand haben.
Viel Erfolg beim Wehren gegen solche ungerechte Beurteilung!
Egolf