Hallo Baer,
Hallo Caschmi,
die Tage treffe ich einen Nachbarn, dieser nicht der
Freundlichste, verlangte im Laufe des Gesprächs, ihn, mit
„Doktor“ *Müller anzusprechen.
Das ist die strafrechtlich einwandfreie Form dem
Gesprächspartner seine Meinung zu sagen und sich so das
Götz-Zitat zu ersparen.
Kann es sein, dass Du in letzter Zeit einige Probleme mit
Deinem Umfeld hast? (vgl. Thread: Detektivarbeit in allg.
Rechtsfragen)
Nein lieber Baer, in meinem Umfeld ist alles in bester Ordnung, den Detektiv möchte ich für meine mittellose Cousine machen, deren Exmann ihr große Probleme bereitet.
Der Herr Dr. ist, man soll sich ja hier allgemein halten um Auskünfte zu erhalten, einer Freundin passiert, ich hoffe es war gestattet, in ihrem Sinne, hier nachzufragen?
Ich wusste davon nichts und hatte ihn ja einfach mit Herr
*Müller angesprochen. Hat er ein Anrecht auf Doktor *Müller?
AFAIK nein. Aber es gibt gewisse gesellschaftliche
Konventionen. Bei Medizinern ist es z.B. üblich,
Naturwissenschaftler sind selbst mit den Mitarbeitern meistens
eher per Du.
Verstehe ich das jetzt richtig? Der Dr. hätte keinen anspruch als Dr. genannt zu werden?
Gibt es Listen, wo die Doktoren alle eingetragen sind ?
Nein.
Schade
Das Klingelschild sagt natürlich nichts über die rechtmässige
Führung eines Titels aus. Allerdings könnten Aussagen wie „der
XY hat seinen Titel gekauft“ unter 186 STGB fallen.
Ich habe mein Gefühl, bzw. das meiner Freundin hier breitgetreten. Ich habe weder zu Leuten in seiner Umgebung noch sonst wo, ausser hier, so eine Aussage gemacht.
Ciao R.
Ich hoffe das nun alle Missverständnisse geklärt sind, das ich in letzter Zeit hier viel gefragt habe, bitte ich zu entschuldigen, wird in Zukunft nicht mehr geschehen.Wobei ich mich frage, warum dann so ein Forum existiert?
Liebe Grüße
Caschmi