Härtefallantrag

Hallo, ich habe die befürchtung das ich eine Prüfung, die ich brauch um mein Vordiplom zu erhalten, nicht bestanden habe. Da gibts ja dann die Möglichkeit nen Härtefallantrag zu schreiben. Bin aber ziemlich unsicher wie ich den verfassen soll?? Vielleicht hat ja schon mal einer von euch damit Erfahrung gemacht und könnte mir da weiter helfen? Wäre euch sehr dankbar!!

für gewöhnlich gibts die Möglichkeit einer Nachprüfung.
Da musst du keinen Härtefallantrag stellen (worauf auch? „ich hatte kein Geld, um zu lernen“ :wink: ), sondern nur nach Erhalt des Prüfungsergebnisses (ich nehm mal an eine Klausur - weil bei mündlichen Prüfungen wird das Ergebnis unmittelbar im Anschluss mitgeteilt) entweder zum zuständigen „Prüfer“ gehen oder eben zum Püfungsamt/Prüfungsstelle :smile:

viel erfolg und gutes gelingen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich hab diese Klausur schon zum dritten Mal geschrieben und mehr Versuche gibt es nicht … Also muss ich, wenn ich`s nicht geschafft habe und weiter studieren möchte, diesen Antrag stellen. Wüsste nicht was ich sonst noch machen könnte?!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich hab diese Klausur schon zum dritten Mal geschrieben und
mehr Versuche gibt es nicht … Also muss ich, wenn ich`s
nicht geschafft habe und weiter studieren möchte, diesen
Antrag stellen. Wüsste nicht was ich sonst noch machen
könnte?

Studiengang wechseln… Hört sich fies an, aber wenn man eine Prüfung drei Mal nicht schafft, sollte man da echt drüber nachdenken, vor allem da du noch im Grundstudium bist. Oder denkst du das es im Hauptstudium leichter wäre?
LG Backs

…das finde ich ein bissell arg übertrieben, gerade im Grundstudium gibt es diese fiesen kleinen Aussiebfächer, wenn du den Schein hast darfst du bleiben, wenn nicht dann mußt du gehen. Wer dort dreimal nicht besteht dem fehlt noch lange nicht die Kompetenz für den ausgewählten
Studiengang, deshalb gibt es ja auch die Härtefallregelung.
Wer also besondere Belastungen neben dem Studium hat ( Kinder, Krankheit oder akuten Lausbefall im Klausurzeitraum) sollte auf jeden Fall den Antrag stellen und dann erst den Studiengang wechseln- denn die Siebefächer werden in anderen Studiengängen auch existieren.
Gruß- Anja

Hi Kristin,

Bin aber ziemlich unsicher wie ich den verfassen
soll??

Aus dem Antrag sollte hervorgehen, dass der Grund des Nichtbestehens nicht
Faulheit, mangelnde Vorbereitung, etc. war. Weiter sollte aus dem Antrag
möglichst hervorgehen, dass der Grund bzw. die Gründe temporärer Natur
sind/waren und deshalb bei der nächsten Prüfung das Bestehen derselben
wahrscheinlich wird.

Beispiel wäre z.B. eine ärztlich bescheinigte Krankheit mit dem Hinweis, dass
eine Therapie eingeleitet wurde.

Übrigens: soviel ich weiss, zählt „mit Exfreund Schluss gemacht“ nicht zu den
weithin akzeptierten Gründen.

Sprich mal mit den Leuten vom AStA. Die wissen evtl. auch, wer in der
Härtefallkommission drin ist und wie man am besten argumentiert.
Auch ist es nie falsch, ein persönliches Gespräch mit dem Prof zu führen, bei
dem man die Klausur versemmelt hat. Dabei argumentieren wie ganz oben
angegeben. Wenn man dem Prof auf seiner Seite hat, sind die Chancen gut.

Vielleicht hat ja schon mal einer von euch damit
Erfahrung gemacht

Nicht direkt, ich hab diese Dinger immer nur Korrektur gelesen :smile:

Simon

Über Studiengandwechsel hab ich auch schon nachgedacht, aber eigentlich macht mir mein Studium Spaß und da möchte ich das nicht unbedingt. Die Möglichkeit einer mündlichen Nachprüfung gibt es bei uns nicht.
Und ich denke schon das ich es im Hauptstudium schaffen würde, alle anderen Prüfungen hab ich super bestanden, es ist nur das eine Fach das mir Sorgen macht und das müsste ich ja im Hauptstudium nicht belegen. Naja dann werde ich mich wohl mal mit dem Härtefallantrag auseinander setzen müssen und mir gut überlegen, wie ich das Nichtbestehen begründen könnte…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
ich weiß das es Aussiebklausuren gibt, da ich selber an einer solchen mehrfach gescheitert bin… dennoch sollte man darüber nachdenken ob das Studium diese „Qualen“ wirklich wert ist.
LG Backs

Also kam das in deinem Bekanntenkreis schon öfter vor? Wie viele von diesen Anträgen sind denn ca durchgekommen?
Dinge wie schlimme Krankheiten oder Trauerfälle in der Familie gibt es bei mir nicht, die diesen Antrag rechtfertigen würden. Es lag einfach daran das es zu schwer war, aber das zu schreiben wäre wohl doch etwas ungünstig. Deswegen ist es schwierig mein Versagenordentlich zu begründen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

…eine Begründung könnte durchaus sein dass du dem psychischen Druck der dritten Prüfung in Verbindung mit Prüfungsangst nicht gewachsen warst. Ein Attest vom Arzt ist oft auch nicht soo schwierig zu bekommen- immerhin haben die auch alle mal studiert- und das Physikum ist auch nicht von schlechten Eltern, dort ist so manch ein Beinahemediziner letztendlich dran gescheitert. Das bedeutet sprich mit deinem Arzt, sag ehrlich dass du ein Attest brauchst, Härtefall usw. und du wirst sicher auf Verständnis stoßen.
Viel Erfolg!!!

hm. also ich weiß, dass ich dafür von einigen bestimmt gesteinigt werde…
aber - *hüstel* - werden bei euch die Studienleistungen elektronisch erfasst?

denn - wenn nicht, besteht die nicht ungeringe wahrscheinlichkeit, dass es keinem Auffällt, wenn du da im nächsten Semester einfach wieder antanzt und den Kurs neu belegst.
ich bin mir durchaus im klaren darüber, dass das ‚fragwürdig‘ ist. und auch die tatsache, dass es keine rechtfertigung ist, zu sagen: „andere machens auch“ - doch bevor du tatsächlich gezwungen wirst, studienrichtung zu wechseln oder beim prof auf knien anzurutschen (und immerhin muss man ja auch einen Prof haben, der nicht einer der alten schule ist a lá „selbst schuld, hättest eben lernen müssen, mädchen. und nu raus hier!“) und dann definitiv öffentlich (also wirksam) abzublitzen…

hm. doch sobald da elektronische erfassung der prüfungsergebnisse erfolgt, würd ich davon die finger lassen :smile:

viel glück

Hallo Kristin,

Über Studiengandwechsel hab ich auch schon nachgedacht, aber
eigentlich macht mir mein Studium Spaß und da möchte ich das
nicht unbedingt. Die Möglichkeit einer mündlichen Nachprüfung
gibt es bei uns nicht.

gibt es denn bei euch eine Fachschaft, einen ASTA oder dergleichen? Die haben oft Ideen oder mehr, was genau vom Prüfungsausschuss des entsprechenden Fachbereichs gerne gelesen wird, damit sie einen weiteren Wurf gestatten.

Und ich denke schon das ich es im Hauptstudium schaffen würde,
alle anderen Prüfungen hab ich super bestanden, es ist nur das
eine Fach das mir Sorgen macht und das müsste ich ja im
Hauptstudium nicht belegen. Naja dann werde ich mich wohl mal
mit dem Härtefallantrag auseinander setzen müssen und mir gut
überlegen, wie ich das Nichtbestehen begründen könnte…

Eben, das übersehen die „Studienfach wechseln“-Ratgeber leicht.

Gruß, Karin

Die Prüfungserfassung und -anmeldung und alles erfolgt elektonisch, das kann ich dann also nicht machen. Und zum Prof zu gehen würde glaub ich sowieso nicht viel bringen, der ist so wie du oben schon so schön beschrieben hast. Ich weiß aber das es mehrere wahrscheinlich nicht geschafft haben und wenn wir zusammen gehen überdenkt er seine Einstellung ja vielleicht noch mal, allerdings kann ich mir das bei ihm nicht so richtig vorstellen, ach man …

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das wäre auch die einzige Begründung die mir eingefallen ist, allerdings kann ich mir nicht vorstellen das mir das ein Arzt jetzt noch attestiert, nach der Prüfung. Und ohne Attest bringt das sicher nix, ne?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Rehi,

Also kam das in deinem Bekanntenkreis schon öfter vor?

Nuja, geht so. Woanders ist das halt so: zweimal nicht bestanden -->
Exmatrikulation ohne wenn und aber. Wenn dir das nicht passt: Härtefallantrag.

Wie viele von diesen Anträgen sind denn ca durchgekommen?

Die Studenten, die vorher mit dem Prof geredet haben: die meisten.

Es lag einfach daran das es zu schwer war, aber das zu
schreiben wäre wohl doch etwas ungünstig.

Ja. Immerhin sollte der Antrag etwas länger und ausgefeilter sein. Und das
Argument ist kein sehr gutes. Aber ich bin sicher, dass dir nochwas passendes
einfällt.
Für ein generelles Prüfungsangst-Attest ist es nie zu spät. Wenn du das machst,
würd ich aber zumindest ein paar Termine mit dem Studentenwerks-Psychologen
vereinbaren. Ist glaubwürdiger, wenn du was gegen deine Prüfungsangst tust.

Grüße, Simon

Hola.

Entwarnung.

ich habe die befürchtung das ich eine Prüfung, die ich
brauch um mein Vordiplom zu erhalten, nicht bestanden habe.

Du brauchst zur kontinuierlichen Weiterzahlung ins Hauptstudium hinein sowieso den „Nachweis über studienübliche Leistungen“.

In der Regel sollte dies eine Formalität darstellen. An manchen Unis bekommt man diesen Zusatz zu einem der Formblätter auf Wunsch schon nach dem 3. Semester ausgestellt, bei anderen reicht die bloße Anmeldung für Prüfungen im 4. Semester.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Bei einigen Mitstudenten und mir gab es auf Grund stupiden Verhaltens des Prüfungsamts eine scharfe Auseinandersetzung.
Das Ende vom Lied war, daß das Prüfungsamt nur mir die Bescheinigung ausstellte (mit einer solchen bürokratischen Verzögerung, daß ich beinahe hätte mein Studium abbrechen müssen wegen des fehlenden Geldes). Bei meinen Mitstudenten weigerte man sich jedoch.
Auf dem BAföG-Amt stellten sie dann fest, daß dort ganz andere Maßstäbe für den nachzuweisenden „kontinuierlichen Studienfortschritt mit akzeptablen Leistungen“ gehandhabt wurden.
Einigen fehlten drei Prüfungen, und sie haben trotzdem ohne Probleme eine (befristete) Weiterzahlung erhalten.
Soweit ich mitbekommen habe sogar ein ganzes Semester - das BAföG-Amt räumte damit genug Zeit ein, die fehlenden Leistungen nachzuholen (also die Fächer endlich ablegen, oder die Wiederholungsprüfung erfolgreich über die Bühne bringen).

Härtefallantrag zieht hier, soweit ich weiß, nicht, denn die Härtefallregelung dient dazu, daß Du auf Grund finanzieller Zwänge Geld per Vorauszahlung erhälst. Dafür gibt es auch ein Formblatt.
Genau kenne ich mich damit aber nicht aus, weil ich noch nie darauf angewiesen gewesen bin, also keine Erfahrung damit habe.

Ich würde an Deiner Stelle also als erstes dem Prüfungsamt einen Besuch abstatten und dort einfach das ansprechend ausgefüllte Formblatt für den „Nachweis studienüblicher Leistungen“ verlangen.

Wenn gezickt wird, gehst Du zum BAföG-Amt und läßt Dich dort ordentlich und ausführlich beraten. Nur was das BAföG-Amt sagt, gilt.
Dort wird schließlich über Dein Geld und die Weiterführbarkeit des Studiums entschieden. Wie mein Beispiel oben zeigt, ist auch ein negativer Bescheid über „studienübliche Leistungen“ kein Grund, daß einem der Hahn zugedreht wird.

Allerdings solltest Du Betrieb machen und nicht noch mehr Zeit verstreichen lassen.

MfG

Hi,

ich glaub du hast da etwas falsch verstanden :wink: Es geht hier nicht ums Bafög, sondern darum, dass sie 3 mal durchgefallen ist und gern weiter dieses Fach studieren möchte. Deswegen der Härtefallantrag.

Gruß,

Steffie

Hola.

Echt?
Wo steht denn dort etwas, daß es um eine mehrfach nicht bestandene Prüfung geht?

Danke für den Hinweis, so er stimmt.
Ändert natürlich alles: Wenn sie auch den dritten Versuch (2. Wiederholung) verpatzt hat, ist sie zweifelsohne raus.

Es gilt die Prüfungsordnung, dort sind solche Situationen geregelt.
Eine 2. Wiederholung verlangt ja schon in der Regel einen Antrag auf Genehmigung, der positiv beschieden werden muß.
Die bestmögliche Note ist dann auch nur eine ‚4‘.

Wobei auch hier gilt: Prüfungsgepflogenheiten variieren von Uni zu Uni. Aber 2. Wiederholung - uff.

Bevor ich dort überhaupt reingehen würde, hätte ich mir schon einige Alternativstudiengänge angeschaut. Man kann nie wissen.

MfG

Hi,

Wo steht denn dort etwas, daß es um eine mehrfach nicht
bestandene Prüfung geht?

hast recht, aus dem Ausgangsposting kam das nicht ganz raus. Das wird erst in ihren darauffolgenden Antworten klar.

Eine 2. Wiederholung verlangt ja schon in der Regel einen
Antrag auf Genehmigung, der positiv beschieden werden muß.
Die bestmögliche Note ist dann auch nur eine ‚4‘.

Ist bei uns nicht so. Da kann man im Dritten Versuch auch eine 1.0 schreiben… und man bekommt garantiert eine Mündliche Prüfung, wenn man 3 mal durchgefallen ist. Aber wie du ja selbst sagst:

Prüfungsgepflogenheiten variieren von
Uni zu Uni.

Gruß,

Steffie

Das wäre auch die einzige Begründung die mir eingefallen ist,
allerdings kann ich mir nicht vorstellen das mir das ein Arzt
jetzt noch attestiert, nach der Prüfung. Und ohne Attest
bringt das sicher nix, ne?

oh mein gott.
sorry für meine jetzt kommenden harten worte, liebe kirstin, aber du wenn du so unsicher und unfähig bist diesen härtefallantrag zu stellen, dann lass es doch einfach und akzeptiere deine exmatrikulation.
wer denkt, er sei fähig zu studieren, der sollte doch zumindest auch fähig sein sich selbst darum zu kümmern, dass das studium fortgeführt werden kann oder?

„ich kann mir nicht vorstellen dass mir das ein arzt …“

was soll diese rumdiskutiererei?

du weißt doch was du willst: du willst weiterstudieren!

also beweg dich und MACH WAS damit du weiterstudieren kannst.

das ist ja wohl nicht so schwer:
auf zum arzt, alles erklären, prüfungsangst etc blabla, attest geben lassen (wenn ein arzt das nicht machen will gehste halt zu nem zweiten arzt, wo ist das problem? …dann hopp das attest und den härtefallantrag abgeben und dann hoffen dass er anerkannt wird.

was anderes bleibt dir doch überhaupt ned übrig.
wenn es nicht klappt kannst du immernoch rumjammern und drüber nachdenken was dann ist.

mit freundlichen grüßen,
eine leicht genervte studentin