Liebe/r hahahaa,
so ganz kann ich deine Frage nicht beantworten, da ich nicht weiß, in welchem Bundesland du wohnst. Regelungen könnten da unterschiedlich sein.
In RLP ist es so, dass der Notendurchschnitt für die Versetzung nicht relevant ist. Entscheidend ist die Anzahl der Noten 5 und 6. Hast du z.B. zwei Fünfen im Zeugnis, dann wirst du nur versetzt, wenn du diese beide ausgleichen kannst, d.h. eine entsprechende Zahl von Einsen, Zweien oder Dreien hast.
Wenn aber im Zeugnis steht, dass du nicht versetzt bist, dann ist das leider so. Eine Schule wird in einem so wichtigen Dokument und in einer so wichtigen Sache keinen Fehler machen. Und da ist der Wechseln an eine andere Schule nur insofern u.U. relevant, als dass es ein Wechsel in eine andere Schulform ist, z.B. vom Gymnasium in die Realschule. Dann werden nämlich deine Noten anders betrachtet.
Alles Gute,
C.Schmahl