Zwangsexmatrikulation = fragen über fragen

Hallo Leute,

Sorry erstmal falls es so einen thread schon gibt aber ich bin grad ziemlich durch wind.

Ich habe sozusagen bis heute in Basel im 4. semester wirtschaftswissenschaften studiert und auslandsbafög bezogen.
Heute kam das Ergebnis des 4. Versuches einer ausschlußrelevanten prüfung und ich bin durchgefallen.
Das heisst: Ich bin nicht mehr berechtigt in der schweiz diesen studiengang zu studieren.

Meine Fragen jetzt:

  1. Wie sehen die chancen in deutschland aus nach einer zwangsexmatrikulation genommen zu werden.

  2. Bin ich durch die exmatrikulation noch berechtigt im inland bafög zu beziehen oder nicht? ( spielt es eine rolle ob ich denselben studiengang wie oben in deutschland studiere oder ob ich einen anderen studiengang wähle)

  3. Wie lange erhalte ich bafög wenn die gemeldet bekommen dass ich geschmissen wurde.

Danke im Vorraus für hoffentlich zahlreiche hilfreiche antworten

mfg

Hallo,

zuerst mal habe ich keine Ahnung von Schweizer Hochschulrecht, aber in Deutschland würde ich:

die Möglichkeit nutzen das Fach zu löschen. In D bedeuted das, das ich all meine erworbenen Punkte und Maluspunkte verlieren würde. Ich könnte dieses Fach nicht mehr wählen und müsste mir also ein anderes Fach aus der BWL oder VWL aussuchen und alle Kurse neu machen. Dies würde funktioniert an der Uni wuppertal so. Es ist allerdings möglich, dass man die Löschung vor seinem letzten Versuch vornehmen muss. Wenn das so auch in der Schweiz ist und das Prüfungsamt diese Möglichkeit nicht genannt hat ist das schon grob fahrlässig, weil man dir diese Option in der Beratung hätte aufzeigen müssen. Prüfungsämter sind aber Ämter und haben überhaupt nichts mit Service zu tun!

Zu 1. kann ich dir nichts sagen. Evtl. hättest du vor deinem letzten Versuch dir die geleisteten Dinge dokumentieren lassen sollen (Als wenn du dich an einer anderen Uni bewerben würdest)

Zu 2.: Ein Wechsel ist nur eine gewisse Zeit möglich, für den Fall, dass es nicht der richtige Studiengang ist. Ich meine in Deutschland sind es 2 Semester, innerhalb ein Wechsel möglich ist.

zu 3.: Die Frage stellt sich, ab wann man seiner Pflicht zur Mitteilung aktueller Änderungen nicht mehr nachgekommen ist. Sobald man extmatrikuliert ist entfällt der Anspruch und spätestens dann muss man diese Änderung mitteilen. Man kann nicht darauf hoffen, dass die Uni das Bafögamt über die Exmatrikulation aufklärt und man selber keine Pflicht dazu hat.

Falls noch Fragen sind, die nicht ausreichend geklärt sind frag einfach nochmal nach…

Gruß Opec

Hallo Leute,
Ich habe sozusagen bis heute in Basel im 4. semester
wirtschaftswissenschaften studiert und auslandsbafög bezogen.
Heute kam das Ergebnis des 4. Versuches einer
ausschlußrelevanten prüfung und ich bin durchgefallen.
Das heisst: Ich bin nicht mehr berechtigt in der schweiz
diesen studiengang zu studieren.

Meine Fragen jetzt:

  1. Wie sehen die chancen in deutschland aus nach einer
    zwangsexmatrikulation genommen zu werden.

  2. Bin ich durch die exmatrikulation noch berechtigt im inland
    bafög zu beziehen oder nicht? ( spielt es eine rolle ob ich
    denselben studiengang wie oben in deutschland studiere oder ob
    ich einen anderen studiengang wähle)

  3. Wie lange erhalte ich bafög wenn die gemeldet bekommen dass
    ich geschmissen wurde.

Danke im Vorraus für hoffentlich zahlreiche hilfreiche
antworten

mfg

hi unlucky,

also wirkich konkret weiterhelfen kann ich dir nicht. aber es gibt einige stellen wo dich informieren kannst. beim studiengangsvertreter (also einem student), beim Studentservice center und die bafög menschen sollten auch eine beratungshotline haben!
ich wünsche dir viel erfolg

lg falaz

Hallo,

erst einmal mein herzliches Beieid zur Zwangsexmatrikulation! Allerdings kannst Du Dir sicher sein, dass Du wohl kaum wegen eines Plagiats den Dr. Titel entzogen bekommst - hat auch etwas.

Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Studienzeiten oder eine Exmatrikulation international gemeldet wird.

Bis vor kurzem wurden noch nicht einmal Verkehrsverstöße international verfolgt, wieso sollten die Exmatrikulationen untereinander melden - Du bist doch kein Schwertsverbrecher wegen einer Exmatrikulation im kleinen Land - Schweiz.

Ich wünsch Dir viel Erfolg beim Studium in Deutschland und streng Dich an - auch in Deutschland bekommt man selten etwas geschenkt.

Viel Erfolg!!!

Hallo und sorry vorab, da mich Deine Fragen leider überfordern!!

Meines Wissens verliert man nach einem derartigen „Rausschmiss“ die Zulassung für das gesamte Studienfach. Ob das auch zwischen Aus- und Inland so ist kann ich nicht sagen. In jedem Fall kannst Du hier in Deutschland zu jedem anderen Studienfach problemlos zugelassen werden (eventuell müssen studienfachbedingte Zulassungsbeschränkungen je nach Uni/FH beachtet werden). Ob Du BAföG-berechtigt bist kann ich Dir leider nicht sagen.

Nochmals sorry für die dünne Antwort und viel Erfolg!

vita

Zwangsex ist auf das Land beschränkt, darum gehen viele ins Ausland, die es in Deutschland nicht geschafft habren. Umgekehrt ist es wahrscheinlich auch möglich. Zuerst mußt du die Studien- u. Prüfungsordnung genau durchsehen.

Hallo

Das klärst du am besten mit einem Studienberater aus Deutschland. Der kann dir alles ganz genau erklären

Grüße

Hallo Unlucky,

tut mir leid, aber darüber kann ich keine Aussage machen. Such dir doch in Deutschland mal eine Uni aus, die infrage käme, und frage dort beim Studiensekretariat nach.

Ich wünsch dir alles Gute und drücke die Daumen!

Gruß, Anne

Hallo, tut mir leid für dich und die blöde Situation. Leider kann ich dir in der Angelegenheit nicht weiterhelfen. Sorry!

Hallo,

wie sich der Studienanspruch und Baföganspruch in deinem Fall verhält, kann ich dir leider nicht sagen (wg. Ausland und so). Soweit mir bekannt ist, kannst du nach einer Exmarikulation durchaus noch studieren, allerdings nicht mehr dieses Fach bzw. diesen Bereich.

Gruß anische

bitte gehen sie einmal auf die internetseite des studentenwerks dort gibt es fachleute die ihnen helfen können.
lg