Hallo,
zuerst mal habe ich keine Ahnung von Schweizer Hochschulrecht, aber in Deutschland würde ich:
die Möglichkeit nutzen das Fach zu löschen. In D bedeuted das, das ich all meine erworbenen Punkte und Maluspunkte verlieren würde. Ich könnte dieses Fach nicht mehr wählen und müsste mir also ein anderes Fach aus der BWL oder VWL aussuchen und alle Kurse neu machen. Dies würde funktioniert an der Uni wuppertal so. Es ist allerdings möglich, dass man die Löschung vor seinem letzten Versuch vornehmen muss. Wenn das so auch in der Schweiz ist und das Prüfungsamt diese Möglichkeit nicht genannt hat ist das schon grob fahrlässig, weil man dir diese Option in der Beratung hätte aufzeigen müssen. Prüfungsämter sind aber Ämter und haben überhaupt nichts mit Service zu tun!
Zu 1. kann ich dir nichts sagen. Evtl. hättest du vor deinem letzten Versuch dir die geleisteten Dinge dokumentieren lassen sollen (Als wenn du dich an einer anderen Uni bewerben würdest)
Zu 2.: Ein Wechsel ist nur eine gewisse Zeit möglich, für den Fall, dass es nicht der richtige Studiengang ist. Ich meine in Deutschland sind es 2 Semester, innerhalb ein Wechsel möglich ist.
zu 3.: Die Frage stellt sich, ab wann man seiner Pflicht zur Mitteilung aktueller Änderungen nicht mehr nachgekommen ist. Sobald man extmatrikuliert ist entfällt der Anspruch und spätestens dann muss man diese Änderung mitteilen. Man kann nicht darauf hoffen, dass die Uni das Bafögamt über die Exmatrikulation aufklärt und man selber keine Pflicht dazu hat.
Falls noch Fragen sind, die nicht ausreichend geklärt sind frag einfach nochmal nach…
Gruß Opec
Hallo Leute,
Ich habe sozusagen bis heute in Basel im 4. semester
wirtschaftswissenschaften studiert und auslandsbafög bezogen.
Heute kam das Ergebnis des 4. Versuches einer
ausschlußrelevanten prüfung und ich bin durchgefallen.
Das heisst: Ich bin nicht mehr berechtigt in der schweiz
diesen studiengang zu studieren.
Meine Fragen jetzt:
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Wie sehen die chancen in deutschland aus nach einer
zwangsexmatrikulation genommen zu werden.
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Bin ich durch die exmatrikulation noch berechtigt im inland
bafög zu beziehen oder nicht? ( spielt es eine rolle ob ich
denselben studiengang wie oben in deutschland studiere oder ob
ich einen anderen studiengang wähle)
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Wie lange erhalte ich bafög wenn die gemeldet bekommen dass
ich geschmissen wurde.
Danke im Vorraus für hoffentlich zahlreiche hilfreiche
antworten
mfg