Anhänger, tatsächl. und zul. Ges.-Gewicht

Hallo,

gerade möchte ich einen gebrauchten PKW-Anhänger bei Ebay ersteigern. Ich will aber kein leichtes Alu-Spielzeug haben, sondern ein Teil mit Stahlrahmen, Siebdruckplatten und Tandemachse. Solche Anhänger haben i. d. R. ein zulässiges Gesamtgewicht von min 2 t. Mein Passat darf aber nur 1,6 t ziehen. Wie ist diese Anhängelast zu verstehen? Ist damit das tatsächliche oder das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers gemeint? Falls das zulässige Gesamtgewicht gemeint ist, läßt sich das durch den TÜV oder die Zulassungsstelle so herabstufen, daß ich den Anhänger an meinem Fahrzeug benutzen kann?

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,
siehe dazu §42Abs.1StVZO:

Die von Krafträdern, Personenwagen und Lastkraftwagen gezogene Anhängelast darf weder das zulässige Gesamtgewicht - bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremsanlage das 1,5-fache des zulässigen Gesamtgewichts - des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen.

Damit wäre ein 2t-Anhänger für Deinen Passat passé. Einer Ablastung des Anhängers beim TÜV sollte aber in der Regel nichts im Wege stehen.
Gruss Sebastian

Einer Ablastung des Anhängers beim TÜV sollte aber in der Regel
nichts im Wege stehen.

Hallo Sebastian,

genau das wollte ich wissen. Danke!

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

Einer Ablastung des Anhängers beim TÜV sollte aber in der Regel
nichts im Wege stehen.

Das heißt aber dann auch, daß der Anhänger weiterhin die 2t tragen kann. :wink:))

gruß

dennis

Das heißt aber dann auch, daß der Anhänger weiterhin die 2t
tragen kann. :wink:))

Hallo Dennis,

der TÜV kann viele Papiere und Fahrzeugscheine vollschreiben, an der Konstruktion des Anhängers ändert sich dadurch zum Glück nichts. Ich will aber keine tonnenschweren Lasten transportieren. Selbst die für mein Auto zugelassenen 1,6 t Angängelast werde ich voraussichtlich nicht oder nur selten ausnutzen. Schließlich kommt er damit kaum noch von der Stelle und schluckt mächtig.

Ich möchte Baumaterialien, Maschinen etc transportieren und wenn ich dafür so ein billiges, klappriges, dünnes Blechteil als Anhänger nehme, ziehe ich sehr bald nur noch einen Schrotthaufen hinter mir her. Stahlstreben lassen sich zur Not schweißen und Siebdruckplatten kann man austauschen. Wenn aber ein leichter Alu-Anhänger etwas zu viel Gewalt sieht, hat er’s hinter sich.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

dann verstehe ich nicht, warum Du Dir so einen sauschweren Riesenanhänger kaufst.

Ich habe damals bei der Überlegung einen A(nhänger) zu kaufen, mir immer gesagt:

  • gebremst muß er sein, wegen meiner (damals) zweier Starlet (der alte und der neue: dürfen beide 900kg ziehen bei gebremstem A)

  • einachsig muß er sein, damit er auch (zur Not beladen) leicht zu rangieren ist

  • abnehmbare Plane mit Spriegel muß er haben

Ich habe dann zusammen mit dem Vater eines Freundes ("…sowas suchte ich schon immer…") einen gebrauchten einachsigen 1300kg A gekauft.

Er ist vom Hersteller (damals noch) selbst gebaut worden, 93er Jahrgang und aus massivem Stahl. Wir haben bisher Brennholz, angerührten Mörtel (wieviel wiegt der m³ ???), Bauschutt (warum hängt der so drin ??? (1700kg *ächz*)) und andere Dinge transportiert…

Kannst Dir ja mal Bilder von dem Teil anschauen unter meiner „Homepage“ oder hier: http://www.toyotas.de/members/Starlet/dennis/dennis.htm

gruß

dennis

Gesetze deuten…
Hallo Sebastian!

Aus dem von dir zitierten Gesetz geht deine Schlußfolgerung m.E. nicht hervor!

Zur Verdeutlichung kürze ich den Gesetzestext ein wenig…

siehe dazu §42Abs.1StVZO:

Die von Krafträdern, Personenwagen und Lastkraftwagen gezogene
Anhängelast darf weder das zulässige Gesamtgewicht des
ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden
Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert
übersteigen.

Kommentiert:
Die von Krafträdern, Personenwagen und Lastkraftwagen gezogene Anhängelast (das ist die TATSÄCHLICH gezogene Last) darf weder das zulässige Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs (also deinem Auto) noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert (das ist die eingetragene Anhängelast deines Autos) übersteigen.

Will also sagen: Du darfst nicht mehr tatsächliche Last anhängen, als das Zugfahrzeug maximal wiegen darf, und auch nicht mehr, als die Zulassung deines Autos hergibt.

Damit wäre ein 2t-Anhänger für Deinen Passat passé.

Zumindest nach DIESER Vorschrift her NICHT!
Ob man nun darf oder nicht, weiß ich nicht sicher (ich meine zwar, man dürfte, bin mir aber nicht sicher), aber die von dir zitierte Vorschrift zielt eindeutig auf die tatsächliche Last ab!

Schönen Gruß,
Robert

Asche auf mein Haupt
Hi Robert,
da hast Du natürlich Recht. Massgeblich ist das tatsächliche Gewicht des Anhängers. So dürfte Wolfgang den Anhänger benutzen, aber das tatsächliche Gewicht des Anhängers dürfte eben die 1600kg nicht überschreiten. Wir haben damals die Anhänger trotzdem abgelastet, weil die Cops Dich bei Verdacht gern mal auf die öffentliche Waage zitieren.
Danke für´s wachrütteln :wink:
Gruss Sebastian

Hallo Sebastian
Wenn ich jetzt alles richtig gelesen habe,dann hast du recht.
Nicht die tatsächliche Last ist entscheident,sondern das
angegebene Gesamtgewicht.Ein Anhänger mit 2000 Kg zul.Gesamtgew.
hinter einem Fahrzeug mit zul.Anhängelast von 1600 Kg:das kostet
teure Punkte.Oder glaubt jemand im Ernst,daß die Polizei sich in dem Fall auf eine Wiegeaktion einläßt,wenn der Anhänger mit 10 m3
Styropor beladen ist?Bei einem völlig leeren Hänger ist schon mal ein zugekniffenes Auge drin,aber sonst!
Gruß
Lenz

Hallo!

Wenn ich jetzt alles richtig gelesen habe,dann hast du recht.

Meinst Du jetzt den von ihm zitierten Gesetzestext?
Dann bitte ich untertänigst um Darlegung…

Nicht die tatsächliche Last ist entscheident,sondern das
angegebene Gesamtgewicht.Ein Anhänger mit 2000 Kg
zul.Gesamtgew.
hinter einem Fahrzeug mit zul.Anhängelast von 1600 Kg:das
kostet
teure Punkte.

Wie gesagt: in dem zitierten Text dreht es sich um LAST - nicht um zulässiges Gesamtgewicht.

Oder glaubt jemand im Ernst,daß die Polizei sich
in dem Fall auf eine Wiegeaktion einläßt,wenn der Anhänger mit
10 m3 Styropor beladen ist?

Ähem, nichts gegen die Freunde und Helfer, aber mitunter begegnet man doch wieder einem aus der Abteilung „Schnittlauch“ (außen grün und innen hohl), die fragen sogar bei einem LEEREN Reisebus den Fahrer nach dem Personenbeförderungsschein… :frowning:((

(Übrigens: wenn man erst einmal einen ganzen LKW-Anhänger voll Styropor allein und per Hand ausgeladen hat ist man bereit zu glauben, daß auch Styropor etwas wiegt…)

Schönen Gruß,
Robert
*noch immer von der „tatsächliche-Last“-Version überzeugt*

Hallo Hans,

Oder glaubt jemand im Ernst,daß die Polizei sich
in dem Fall auf eine Wiegeaktion einläßt,wenn der Anhänger mit
10 m3
Styropor beladen ist?

Das kannst Du aber singen.

Vor zwei JAhren sind wir auf der A61 im LkW/Anhängerüberholverbot von den Herren in Grün „gefickt“ worden.

Bei der Routinekontrolle mit Anschiß ("…was haben sie auf der linken Spur gesucht ???.."), meinte der jüngere der beiden, ob denn mein Toyota Starlet mit dem Anhänger (ohne Plane und Spriegel) http://www.toyotas.de/members/starlet/dennis/dennis_… nicht zu klein sei.

Ich meinte grinsend: NEIN. Er dann: gut dann fahren wir hier (unten an der Abfahrt) ins Industriegebiet und wiegen auf Ihre Kosten. Ich zog dann allerdings meine Wiegekarten, die ich einen Moment vor der Wegfahrt in Speyer machen ließ, heraus und die Sache war gegessen.

Im Zweifelsfall haben die Herren auch eine Waage im Kofferraum zum ausklappen !!!

gruß

dennis

Robert hat Recht und mir die Asche
Hi Robert,
nun, mir lässt sowas ja immer keine Ruhe und ich werde hiermit beweisen, das ich doch Asche auf mein Haupt verdiene (schäm).
Hier stehts exakt und deutlich:

http://www.anhaengerhandel.de/infolast.htm
http://www.heck-online.de/gesetz.htm

Also Jungs, Ihr dürft mich mit Asche überhäufen.
Gruss Sebastian

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*Sattelauflieger über Dir auskipp’*
gruß

dennis