Habe folgendes Rechtsproblem. Habe eine Domain mit einem Webhosting-Packet bestellt. ein Bekannter hat erzählt, dass es die Möglichkeit der Kündigung durch das Fernabsatzgesetz gibt, auch dann wenn der Provider mit der Dienstleistung begonnen hat, wenn der Vertrag nicht älter als 14 Tage ist. (Rechtkräftiges Urteil des Landesgerichts Hamburg). Gesagt getan, weil der Provider unverschämt teuer ist und ich mich da ein wenig übers Ohr hab hauen lassen. Daraufhin hat mein Provider mitgeteilt, dass ich erst die Gebühr bezahlen soll, dann würde er die Domain auslösen. Um keinen Ärger zu bekommen und um unbedingt die Domain zu behalten, habe ich den Betrag überweisen. Mein Provider hat mir jetzt die Domain gesperrt, hat sich selber bei Denich als Admin-C bzw. als Domainbesitzer eintragen lassen und möchte nun den Betrag zurück überweisen und mir meine Rechte an der domain nicht mehr geben. Zu REcht - das kann doch nicht sein. Ein KK-Antrag durch den anderen Provider liegt dem zukünftigen Provider vor. Bitte helft mir. Vielen Dank. Was soll ich tun - bin völlig überfordert
highspeed24
hallo marco,
ist ja starker tobac hier.
mit welcher begründung möchte der provider dir das geld wieder zurückgeben? vorallem wie kommt der provider drauf, dass er sich selbst als domain inhaber einträgt und dir die rechte der domain nicht wieder geben will?
hast du die domain gekündigt oder wie ist das genau. vorallem würde es schon mal was nützen wenn man wüsste wie die domain heisst. ist sie an irgendeinen markenrechtlich geschützten namen angelehnt oder heisst sie so?
so jetzt im moment kann ich nichts konkretes dazu sagen.
mfg
highspeed24
PS zum klären der sache kannst du mir auch eine email schreiben, dann könnte man unter anderem die namen der betroffenen nennen, das ist dann bekanntlich einfacher. bitte emails aber direkt an meine emailadresse. danke
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Habe Dir gerade ne Mail geschickt. Vielen Dank