Nochmals ein freundliches „Hallo“
Zunächst mal, finde ich, gehört es zu den Höflichkeitsformen, dass man eine Begrüßung und eine Verabschiedung in seine Texte mit aufnimmt.
Weiterhin wäre wünschenswert, wenn zunächst die Antwort genau gelesen und verstanden wird. Sonst muss sich der Beantworter, wie in diesem Fall, wiederholen.
Wie bereits geschrieben:
aus den vorliegenden Informationen kann nicht eindeutig abgeleitet werden, dass in diesem Fall eine Anmeldung auf kurzfristiger Basis erfolgt ist. Zwar spricht einiges dafür, jedoch nur auf Grund der Tatsachen Steuerzahlung und einjährige Befristung kann dies nicht mit letzter Sicherheit festgestellt werden.
Es bleibt nur die Möglichkeit den Arbeitgeber zu fragen.
Beste Grüße
Jorma