Kindergeld während der Schwangerschaft?

Hallo,

nehmen wir mal an, es stellt sich folgende Situation:

Die Tochter eines Ehepaares wird mit 21 Jahren schwanger. Das Kindergeld wird wie gewohnt an die Eltern weiter gezahlt, da man für den Arbeitsmarkt (laut Aussage des AA) ja nicht verfügbar ist.

Später jedoch meldet sich die Kindergeldstelle mit der Aussage, dass das Kindergeld über die neun Monate der Schwangerschaft zu Unrecht gezahlt wurde, mit der gleichen Begründung: man sei für den Arbeitsmarkt nicht verfügbar. In Folge dessen will der Staat natürlich sein Geld zurück.

Nehmen wir weiterhin an, dass weder die Eltern noch das Kind in Anbetracht einer möglichen Rückzahlung die Kosten für einen Anwalt aufbringen können und sich so erst einmal informieren wollen, welche Aussage nun die Richtige ist.

Nun, mit welchen Regelungen wird das Kindergeld denn nun gezahlt?

LG

Kindergeld während der Schwangerschaft?
Entschuldigt diesen neuen Post, aber kann man seine Artikel editieren?

Anbei: ich hoffe, ich bin mit allem im richtigen Forum gelandet.

LG

Hallo!

Für ein Kind, das das 21. Lebensjahres vollendet hat, wird Kindergeld nur noch gezahlt, wenn

  • sich das Kind noch in Schul- oder Berufsausbildung oder noch im Studium befindet oder

  • sich das Kind in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten von höchstens vier Monaten befindet oder

  • ein Beginn oder eine Fortsetzung der Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht möglich ist oder

  • das Kind ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Freiwilligendienst im Rahmen des EU-Aktionsprogramms „Jugend“ oder einen anderen Dienst im Ausland nach dem Zivildienstgesetz leistet.

Wenn keine dieser Voraussetzungen erfüllt ist, wird für ein Kind, das das 21. Lebensjahr vollendet hat, kein Kindergeld mehr gezahlt. Ob das Kind dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht oder nicht, ist ohne Bedeutung.

Gruß, Franz

  • ein Beginn oder eine Fortsetzung der Berufsausbildung
    mangels Ausbildungsplatzes nicht möglich ist oder

Wie ist das zu verstehen? Ein Beginn der Ausbildung (und die Weiterführung an bestimmter Stelle auch) ist ja mit der potenziellen Schwangerschaft nicht mehr möglich. Jedoch mangelt es nicht an Ausbildungsplätzen.

LG

Wie ist das zu verstehen? Ein Beginn der Ausbildung (und die
Weiterführung an bestimmter Stelle auch) ist ja mit der
potenziellen Schwangerschaft nicht mehr möglich.

Warum?

Grüße von
Tinchen

Mit Gegenfragen sollte man zwar nichts beginnen, aber… nicht?

Wenn man schon schwanger ist, wird einem kein Arbeitgeber ein Angebot machen. Sicherlich wird man sonst während der Schwangerschaft eine Pause einlegen, vom Mutterschutz danach mal ganz zu schweigen. Ich denke bei dem „Risiko“ wird sich kaum jemand darauf einlassen.

Aber du hast wohl Recht. In meinem Absatz sind viele theoretische Aspekte und bewerben kann man sich dennoch - falls Tagesmutter, Krippe, o.ä. vorhanden.

Nunja, dennoch danke für die Hilfe. Ein wenig Klarheit hat es ja gebracht.